Steiermark-Wahl: Vier Möglichkeiten der Stimmabgabe

GEMEINDERATS-UND BÜRGERMEISTERWAHLEN IN DER STEIERMARK
GEMEINDERATS-UND BÜRGERMEISTERWAHLEN IN DER STEIERMARK(c) APA (MARKUS LEODOLTER)
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Die Steirer können "vorgezogen", klassisch im "eigenen" Wahllokal, per Wahlkarte oder vor einer "fliegenden" Kommission abstimmen.

Vier Möglichkeiten der Stimmabgabe haben die Steirer für die Gemeinderatswahlen am 22. März: Am heutigen Freitag persönlich beim vorgezogenen Wahltag, ganz klassisch im "eigenen" Wahllokal am Wahlsonntag, per Wahlkarte in einem "fremden" Wahllokal (innerhalb der Gemeinde) oder vor einer "fliegenden" Wahlkommission sowie die Briefwahl.

Am vorgezogenen Wahltag ist eine Wahlkarte nicht erforderlich, für die Briefwahl schon. Diese muss bald - bis Mittwoch, den 18. März schriftlich und bis Freitag, 20. März persönlich am Gemeindeamt - beantragt werden.

Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass es auch bei Gemeindewahlen keine Nachfrist mehr gibt: Die Stimme muss bis zur Schließung des letzten Wahllokals in der Hauptwohnsitz-Gemeinde bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Das Wahlkuvert muss aber nicht unbedingt per Post geschickt werden. Es kann auch persönlich bzw. durch Boten bei der zuständigen (am Umschlag aufgedruckten) Wahlbehörde abgegeben werden.

Trotz Einführung der Briefwahl hat die Steiermark - anders als etwa Niederösterreich - auch den vorgezogenen Wahltag beibehalten. An diesem muss in jeder Gemeinde eine Wahlbehörde zumindest von 17.00 bis 19.00 Uhr zur Stimmabgabe zur Verfügung stehen. 2010 nutzten mehr als fünf Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit. Dennoch sank die Wahlbeteiligung, allerdings nur schwach von 77,81 auf 77,33 Prozent (am Wahltag).

(APA)

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