Der Bund erklärt sich grundsätzlich bereit, dem Land Kärnten bei der Finanzierung zu helfen – stellt aber Bedingungen. Am Montag wird weiter verhandelt.
Wien. Es war ein außergewöhnlicher Schritt: Die gesamte Kärntner Landesregierung musste am Donnerstag zu Verhandlungen im Bundeskanzleramt antanzen. Außergewöhnlich war auch der Anlass: Kärnten ist praktisch pleite. Ohne Hilfe der Bundesregierung ist das Bundesland nur noch eineinhalb Monate liquide. Lösung gab es am Donnerstag aber keine. Bundeskanzler Werner Faymann lobte danach die „konstruktiven Gespräche“. Eine politische Aussprache abzuhalten sei sinnvoll gewesen. Immerhin: Die Kärntner Verhandler konnten von einer „grundsätzlichen Bereitschaft“ des Finanzministers berichten, Geld über die Bundesfinanzierungsagentur zur Verfügung zu stellen. Details seien aber noch zu klären, am Montag findet die nächste Runde statt.
Bei der Frage, was noch offen ist, haben sich die Verhandler zugeknöpft gegeben. Der Bund habe zusätzliche Sicherheiten eingefordert, heißt es aus Kärntner Verhandlerkreisen. Dabei sei es aber nicht um die letzten Vermögenswerte Kärntens, die Anteile an der Kelag und den Zukunftsfonds gegangen. Diese seien in den Verhandlungen kein Thema gewesen, hieß es. Man werde aber natürlich alles tun, um die Kredite zu besichern, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser nach der Sitzung.
Anleihen zurückkaufen?
Außerdem habe der Bund die Bedingung gestellt, dass das Land strukturell neu aufgestellt wird. Ebenfalls ein Thema der Sitzung: Dass Kärnten das Problem der Hypo-Haftungen lösen könnte, indem es die Hypo-Anleihen am Kapitalmarkt aufkauft. Diese notieren derzeit bei rund 50 Prozent des ursprünglichen Werts, ungefähr so viel, wie die Heta letztendlich an die Gläubiger ausschütten dürfte. Das Problem dabei: Es ist keineswegs sicher, dass es Ausschüttungen in dieser Höhe geben wird. „Das ist ein Thema, das geprüft wird“, sagt dazu Landeshauptmann Peter Kaiser zur „Presse“. Sicher sei das aber noch nicht, es gebe auch noch andere Varianten – etwa Verhandlungen mit den Gläubigern aufzunehmen.
Etwas überraschend ist das Verhandlungsteam für Montag: Neben Experten auf Landes- und Bundesebene werden zwei Mitglieder der Landesregierung teilnehmen: Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) und auch Landesrat Christian Ragger. Der FPÖ-Politiker sitzt zwar aufgrund des in Kärnten noch geltenden Proporzes in der Landesregierung, ist aber einer der schärfsten Kritiker der rot-grün-schwarzen Dreierkoalition.
Ausgelöst wurden die Kärntner Finanzprobleme durch eine Entscheidung des Finanzministers: Weil der Bund in die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta kein Geld mehr einschießt, sind die Haftungen des Landes Kärnten für die Bank – immerhin noch 10,16 Milliarden Euro – zum Thema geworden. Die Ratingagentur Moody's hat das Landesrating deutlich herabgestuft, wodurch das Land auf dem Kapitalmarkt vier bis fünf Prozent mehr Zinsen zahlen müsste.
Bei einer Verschuldung von 3,23 Milliarden Euro würde das eine höhere Zinsbelastung von bis zu 150 Millionen Euro ausmachen – bei einem Landesbudget von 2,3 Milliarden Euro und einer Neuverschuldung von ohnehin schon mehr als hundert Millionen Euro eine nur schwer zu stemmende Mehrbelastung. Diese würde zwar nicht sofort auftreten, weil laufende Kredite noch zu den alten günstigeren Konditionen abgewickelt werden, jede Neuverschuldung ohne Hilfe des Bunds wird aber teuer.
Schon heuer benötigt das Land 343 Millionen Euro. Davon 30 Millionen für die Krankenhäuser, 183 für die Schuldentilgung und 43 Millionen für die Hypo: Auch Kärnten muss für die Ausfälle der Pfandbriefstelle aufkommen.
Die Folgen bekommen die Kärntner jetzt schon zu spüren: Die Landesregierung hat alle Zahlungen, die nicht unbedingt notwendig sind, weil es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, vorerst gestoppt. Davon betroffen sind Bauprojekte, Förderungen für Kultur- und Sportvereine, Straßensanierungen und der soziale Wohnbau. Auch die Auszahlung des „Babygelds“ – es gab in Kärnten 500 Euro pro Neugeborenem – wurde eingestellt. Geld gibt es derzeit nur noch für die Gehälter der Landesbediensteten sowie für die Pflichtausgaben für Gesundheit, Soziales und Bildung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2015)