Die Strafe sei zu gering, die neue Formulierung unnötig.
Ein Amtsträger (etwa ein Beamter oder Minister), der 50.001 Euro fordert, damit er ein Amtsgeschäft nicht korrekt erledigt, muss weiterhin mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Ein Manager, der eine halbe Million Euro „in die eigene Tasche wirtschaftet“, dürfte hingegen künftig nur noch maximal drei Jahre Gefängnis bekommen. Es sind Beispiele wie diese, mit denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor der von der Koalition geplanten Novelle bei der Untreue warnt.
Der Entwurf des Justizministeriums sieht neue Wertgrenzen vor: Die Höchststrafe von bis zu zehn Jahren soll es bei Untreue nur noch geben, wenn man mehr als 500.000 Euro (bisher 50.000) hinterzieht. Zusätzlich planen Parlamentarier von SPÖ und ÖVP auch eine Änderung beim Tatbestand. Es soll klargestellt werden, dass nur, wer „in unvertretbarer Weise“ gegen Regeln verstößt, strafbar ist.
Sowohl Richtervereinigung als auch die gewerkschaftliche Vertretung der Richter und Staatsanwälte sind gegen die Änderung. Denn schon jetzt sei nur der Befugnismissbrauch strafbar – und das Wort Missbrauch umfasse nur unvertretbare Handlungen. Die Anwälte wiederum halten die Novelle nicht für geeignet, um Unklarheiten zu beseitigen. (APA/aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2015)