Adoption, Erbrecht, Fortpflanzungsmedizin: In zentralen Punkten haben Homosexuelle schon dieselben Rechte wie Eheleute. Beim Unterhalt gilt die Eingetragene Partnerschaft sogar als moderner.
Wien. Nach dem Ja der Iren zur Homosexuellenehe ist auch in Österreich die Debatte um das Thema wieder aktuell. Hierzulande ist es gleichgeschlechtlichen Paaren zwar seit dem Jahr 2010 möglich, eine Eingetragene Partnerschaft zu schließen. Die Ehe bleibt aber Mann und Frau vorbehalten. Doch wo liegen die rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Partnerschaftsformen, und warum ging Österreich getrennte rechtliche Wege? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
1 Warum wählte man zwei verschiedene Gesetze und Partnerschaftsformen?
Als die Eingetragene Partnerschaft 2010 eingeführt wurde, gab es noch größere Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft. Homosexuelle durften gemeinsam keine Kinder adoptieren. Auch die Samenspende für lesbische Paare war verboten. Punkte, die der ÖVP wichtig waren. Denn intern war es nicht unumstritten, dass überhaupt die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle ermöglicht wird. Um daher die Unterschiede zur Ehe besser abzusichern, griff man zu einem eigenen Gesetz.
Neben den großen kamen noch kleinere Unterschiede hinzu: Schließung des Pakts bei der Bezirksverwaltungsbehörde statt beim Standesamt, kein zeremonielles Jawort und ein Bindestrichverbot: Man durfte zwar zusätzlich zu seinem Geburtsnamen den des Partners annehmen, aber keinen Bindestrich setzen. Man hieß also etwa Gruber Maier, nicht Gruber-Maier.
2Was hat sich in den vergangenen Jahren bei der Eingetragenen Partnerschaft verändert?
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) änderten die Rechtslage. Erst wurde Homosexuellen erlaubt, das Kind des eingetragenen Partners zu adoptieren. Künftig dürfen sie gemeinsam ein Kind Dritter adoptieren. Letztere Regel muss nach einem VfGH-Erkenntnis spätestens ab nächstem Jahr gelten. Das Verbot der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare gilt seit heuer nicht mehr. Das Bindestrichverbot wurde längst für unzulässig erkannt, das Jawort bei der Verpartnerung zugelassen.
Dass die Eingetragene Partnerschaft nicht auf dem Standesamt, sondern bei der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen wird, wurde vom VfGH hingegen für zulässig erachtet. ÖVP-Vertreter haben aber erklärt, die Verpartnerung am Standesamt künftig erlauben zu wollen. Zulässig ist laut VfGH auch, dass es verschiedene Partnerschaftsregeln für Hetero- und Homosexuelle gibt. So scheiterte die Klage eines heterosexuellen Paares, das lieber die Eingetragene Partnerschaft statt der Ehe geschlossen hätte, beim VfGH. Der Fall liegt nun beim EGMR.
3 Was haben Ehe und Eingetragene Partnerschaft also gemeinsam?
In beiden Fällen gibt es etwa Unterhaltspflichten, ein gegenseitiges Erbrecht und Hinterbliebenenregelungen. Nach Gerichtsurteilen haben Eheleute und Eingetragene Partner dasselbe Recht auf künstliche Fortpflanzung und Adoption von Kindern.
4 Welche Unterschiede gibt es noch zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft?
Es handelt sich vor allem um Details. Die Ehe zwischen Mann und Frau kommt formell durch das Jawort zustande, die Eingetragene Partnerschaft durch die Unterschrift. Eheleute können einen Familiennamen haben, Homosexuelle nur einen gleich lautenden Namen – im Ergebnis dasselbe.
Rechtlich interessant: Eheleute haben eine Treuepflicht, homosexuelle Partner dürfen sich eine offene Beziehung ausmachen. Falls sie das nicht vereinbaren, ist ein Treuebruch aber auch bei ihnen ein Scheidungsgrund. Bei einer Trennung kann ein Ehepartner die Scheidung bis zu sechs Jahre hinauszögern, bei einer Eingetragenen Partnerschaft nur drei Jahre. Beim Unterhalt nach der Scheidung wird bei Homosexuellen stärker Rücksicht genommen, welche Erwerbstätigkeit dem Geldempfänger zumutbar ist. Aus Insiderkreisen heißt es, das Justizministerium habe hier sogar ein moderneres Gesetz geschaffen als im Eherecht, in dem Reformen immer politisch heikel sind.
5 Wenn die Homosexuellenehe kommt, was passiert mit den Eingetragenen Partnerschaften?
Es gäbe mehrere Wege: Frankreich erlaubt allen sowohl die Eingetragene Partnerschaft als auch die Ehe. In Großbritannien wurde die Ehe für Homosexuelle geöffnet, die Eingetragene Partnerschaft bleibt Heterosexuellen verwehrt. In Skandinavien führte man die Ehe für alle ein, schaffte die Eingetragene Partnerschaft ab. Wer sie schon hatte, durfte sie aber behalten oder in die Ehe wechseln.
AUF EINEN BLICK
Irland sprach sich in einer Volksabstimmung mit 62 Prozent für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle aus.
In Österreich gibt es seit 2010 die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle. Die Ehe selbst steht nur Heterosexuellen offen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.05.2015)