Wiederbetätigung: Fünf Jahre Haft für Gerd Honsik

(c) Reuters (Heinz-Peter Bader)
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Einstimmig wurde der Angeklagte in allen Anklagepunkten schuldig befunden. Das Gericht bewertete auch das "massiv einschlägige Vorleben". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Honsik und Anklage legten Berufung ein.

WIEN. Schlussakt im NS-Wiederbetätigungsprozess gegen Gerd Honsik: Der 67-Jährige - laut Eigendefinition früher „Schriftsteller, jetzt Pensionist", laut Anklage „Geschichtsfälscher" - wurde gestern in allen 21 Punkten für schuldig gesprochen. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: fünf Jahre Haft. In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Andreas Böhm die Vorverurteilungen sowie das „massiv einschlägige Vorleben" Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten ungerührt fortgesetzt.

„Ein politischer Schauprozess"

Die Stimmung während des Verfahrens war gereizt: „Mir fällt es schwer, Sie ernst zu nehmen", sagt Richter Böhm zum Angeklagten. Dieser schlägt mit der Faust auf den vor ihm stehenden, mit Büchern voll geräumten Aktentisch und ereifert sich: „Wenn Sie mir diesen Beweis auch noch abschneiden, ist das ein politischer Schauprozess.

Zur Eskalation kommt es, weil der Angeklagte etwa unter Beweis stellen will, dass sich Österreich mit Kriegsende 1945 nicht befreit gefühlt habe, sondern erst 1955, mit dem Abzug der Besatzungsmächte. Richter Böhm erklärt, dies sei für den Prozess überhaupt nicht relevant.

Herausgeber der Zeitschrift "Halt"

Honsik ist angeklagt, zwischen 1987 und 2003 die Zeitschrift „Halt" herausgegeben und damit gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Honsiks Strafverteidiger Herbert Schaller (über diesen sagt der junge Staatsanwalt Stefan Apostol: „Er ist mit seinen 87 Jahren wesentlich erfahrener als ich") greift die schon vorgebrachte „Befreiungsthese" wieder auf, bringt dazu einen Beweisantrag ein. Er beantragt die Zeugenladung des Journalisten und Buchautors Hugo Portisch. Dieser Antrag wird, wie rund ein Dutzend andere auch, abgewiesen. So will Schaller etwa den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, als Zeugen hören. „Zum Beweis dafür", dass der 1992 nach Spanien geflohene Honsik wegen einer „Intervention Muzicants beim spanischen Ministerpräsidenten" und bei zwei spanischen Ministern nach Österreich ausgeliefert worden sei.

Österreich hatte sich jahrelang um die Auslieferung Honsiks bemüht, der nach einer ersten Verurteilung 1992 (Strafe: eineinhalb Jahre Haft wegen Bruch des NS-Verbotsgesetzes) geflohen war. Erst neue Anti-Rassismus-Beschlüsse auf EU-Ebene ermöglichten Honsiks Rückholung. Muzicant sagt auf Fragen der „Presse", ob er tatsächlich „interveniert" habe, er sei vor Jahren in Madrid zu einer Konferenz über das Verbotsgesetz eingeladen gewesen. Dabei habe es Gespräche mit der Regierungsspitze gegeben. Spanien habe damals gemeint, nicht mehr länger Zufluchtsort für Neonazis sein zu wollen.
Indessen läuft gegen Verteidiger Herbert Schaller seit einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung. Dies bestätigt am Montag Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien.

Auch beim Auftakt des Honsik-Prozesses Anfang voriger Woche hat der betagte Jurist für Unruhe gesorgt. Er erklärte: „Die Gaskammern sind nur durch Zeugen bewiesen", Sachbeweise, deren Beweiskraft mit einem DNA-Test vergleichbar seien, würden nicht existieren. Die Existenz der Gaskammern sei außerdem „keine Tatsache, sondern nur eine notorische Tatsache" - und damit „nur herrschende Meinung". Eine sofortige strafrechtliche Reaktion des Staatsanwaltes blieb aus.

Am Montag jedoch sieht die Sache anders aus. Als Schaller im Plädoyer angibt, es hätten „feine und anständige Ausländer" als erste die Existenz von Gaskammern bezweifelt, unterbricht der Richter: „Herr Verteidiger, leugnen Sie jetzt schon wieder die Existenz der Gaskammern?" - „Ich leugne gar nichts. Ich bin nur ein Organ der Rechtspflege. Ich identifiziere mich mit gar nichts, was Herr Honsik gesagt hat." Doch „Wahrheit muss Wahrheit bleiben". Daraufhin lässt der Richter protokollieren: „Festgehalten wird, dass der Verteidiger die Existenz der Gaskammern bezweifelt oder Personen zitiert, welche die Existenz der Gaskammern bezweifeln."

„Anschlag auf Redefreiheit"

Indessen präsentiert sich Honsik als Forscher. „Ich leugne nicht das Böse in den Lagern, ich will nur, dass die ganze Wahrheit ans Licht kommt." Bestimmten prominenten Häftlingen, wie etwa dem österreichischen Bundeskanzler Kurt Schuschnigg (Kanzler 1934 bis 1938) sei eine „Sonderbehandlung" zuteilgeworden. Wieder unterbricht der Vorsitzende: „Worauf wollen Sie hinaus?" Wieder erwidert Honsik lapidar: „Ich will mich verteidigen." Und: „Ich zähle mich nicht zu den Nationalsozialisten."

Schaller zu Honsik: „Haben Sie je irgendetwas geschrieben, wovon Sie nicht zutiefst überzeugt waren?" Antwort: „Nie in meinem Leben." Der Prozess sei ein „Anschlag auf die Rede- und Meinungsfreiheit".

Das ändert nichts daran, dass der Ankläger einen Schuldspruch und ein Strafausmaß in der Nähe der Zweistelligkeit, also an die zehn Jahre Haft, fordert.

AUF EINEN BLICK

■Finale des Wiederbetätigungsprozesses gegen Gerd Honsik (67). Die Anklage warf ihm die Herausgabe der Zeitschrift „Halt“ zwischen 1987 und 2003 vor. Honsik bekannte sich „nicht schuldig“. Er habe immer nur geschrieben, wovon er überzeugt gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2009)

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