Mikl-Leitner: "Keine Weisung zum Nichtstun erteilt"

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Mikl-Leitner: "Habe keine Weisung zum Nichtstun erteilt"(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Die Innenministerin verteidigt ihren Entschluss, Asylverfahren auszusetzen: "Es geht operativ gar nicht mehr anders."

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) weist den Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit dem Aussetzen von neuen Asylverfahren zurück. Sie habe "keine Weisung zum Nichtstun" erteilt, sondern dazu, Dublin-Fälle prioritär zu behandeln, betonte sie am Samstag. Angesichts der aktuellen Antragsflut ergebe sich dadurch automatisch, dass andere Verfahren stillstehen.

"Es geht operativ gar nicht mehr anders", sagte Mikl-Leitner. "Wir haben massiv hohe Antragszahlen. Es ist überraschend, dass das selbst in Österreich so manche noch immer nicht begriffen haben." Die andere Möglichkeit sei, mit allen Verfahren weiter zu machen, aber eben mit massiven Verzögerungen oder mit Qualitätsverlust. Und das sei gerade für Dublin-Fälle problematisch, "weil da die Fristen relativ schnell ablaufen. Die bleiben dann erst recht in Österreich." Bei ihrer Vorgehensweise gehe es um eine "Schwerpunktsetzung, die rechtlich gedeckt ist", so die Ministerin.

"Warnsignal" an andere Staaten

Sie werde am Dienstag beim Rat der EU-Innenminister Druck auf die anderen Länder ausüben und verdeutlichen, "dass wir den Asylexpress Österreich stoppen müssen". Die Zahl der Anträge habe sich im Vergleich zum Vorjahr um 183 Prozent erhöht. Österreich sei mit 73 Anträgen pro 100.000 Einwohner aktuell EU-Spitzenreiter. Der Grund dafür sei eben das rasche Bearbeiten von Anträgen. Während Österreich Anträge von Kriegsflüchtlingen innerhalb von vier Monaten erledige, dauere das in Schweden zehn Monate und in Frankreich zwei Jahre, erläuterte Mikl-Leitner. "Diese Schieflage" will sie mit dem Aussetzen neuer Anträge beseitigen. "Das ist ein Warnsignal an die anderen, endlich Solidarität zu zeigen und einer fairen EU-Quote zuzustimmen." Wie lange diese Weisung aufrecht bleiben wird? "Das läuft so lange, bis sich etwas ändert in der Asylantragszahl oder auf EU-Ebene."

Dass sich dadurch das Problem mit der Unterbringung von Flüchtlingen verschärfen wird, glaubt Mikl-Leitner nicht, denn man bringe ja die Dublin-Fälle rascher aus dem Land und entlaste dadurch die Quartierssituation. Die Unterbringungsprobleme blieben allerdings weiterhin bestehen, weil die Zahl der Neuankömmlinge weiter steige.

Dublin-Fälle

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde. Das Dublin III-Abkommen ermöglicht den Mitgliedsstaaten, eine Person zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens nach einer Einzelfallprüfung in Haft zu nehmen. Allerdings muss dafür erhebliche Fluchtgefahr herrschen und müssen weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anzuwenden sein.

(APA)

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