Eurofighter: Gericht rügt Ministerium

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Das Wirtschaftsministerium verweigerte ohne hinreichende Begründung die Liste der Gegengeschäfte. Die gesetzliche Reform des Amtsgeheimnisses gerät indes ins Stocken.

Wien. Während am Montag bekannt wurde, dass die Politik für die gesetzliche Zurückdrängung des Amtsgeheimnisses mehr Zeit braucht, kommt vom Höchstgericht Druck auf einen transparenteren Staat. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Wirtschaftsministerium mit zu fadenscheiniger Begründung die Liste zu den Eurofighter-Gegengeschäften zurückhält. Die Gegengeschäfte wurden einst als wichtiges Motiv dafür angegeben, dass die Wahl auf diesen Fliegerhersteller fiel.

Hinter der Beschwerde steht das Forum Informationsfreiheit, das seit Jahren gegen das Amtsgeheimnis kämpft. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hatte im Juli 2013 aber per Bescheid festgestellt, dass der Datenjournalist Markus Hametner nicht die von ihm gewünschte Liste erhält. Er begehrte vom Ministerium die Namen aller Unternehmen mit „anerkannten Eurofighter-Gegengeschäften“. Mitterlehner hatte in seinem Bescheid erklärt, dies sei nicht möglich. So liege dem Ministerium noch keine abschließende Liste vor. Überdies führe die Staatsanwaltschaft derzeit Ermittlungen durch. Und die Veröffentlichung von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften könnte diese Ermittlungen nachteilig beeinflussen.

Zwei Begründungen, für die das Höchstgericht mit Blick auf das schon geltende Auskunftspflichtgesetz kein Verständnis zeigte. So spreche nichts dagegen, die Liste der Gegengeschäfte zu veröffentlichen, auch wenn noch weitere Deals dazukommen könnten. Es spiele rechtlich auch keine Rolle, dass die vereinbarte Höhe der Gegengeschäfte laut der vorläufigen Liste noch nicht erreicht wurde. Zudem gehe aus dem Bescheid des Ministeriums „nicht hervor, inwiefern die beantragte Auskunftserteilung die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft beeinträchtige“.

Überhaupt habe es der Minister verabsäumt, zwischen dem Interesse des Auskunftssuchenden und der Unternehmen abzuwägen, erklärten die Verwaltungsrichter. Kurz gesagt: Das Ministerium hält die Liste mit zu pauschalen Begründungen zurück. Nun muss es im Licht der Entscheidung der Verwaltungsrichter einen neuen Bescheid erlassen. Entweder man gibt die Liste frei. Oder man muss eine bessere Begründung für die Verweigerung finden (die wiederum vom Gericht überprüft werden kann).

Reform: „Kein Zeitdruck“

Auf politischer Ebene verzögert sich indes die Reform des Amtsgeheimnisses. Seit einem Jahr ist der Entwurf fertig, im Dezember 2014 ging er durch den Ministerrat. Im Parlament erscheint aber ein Beschluss vor dem Sommer nicht mehr realistisch. „Es ist sehr umfangreich, und wir haben keinen Zeitdruck in Wirklichkeit“, erklärte der Obmann des Verfassungsausschusses, Peter Wittmann (SPÖ) am Montag im ORF-Radio. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl erklärte, er hoffe aber, dass ein Beschluss vor dem Herbst doch noch möglich sei.

Die Koalition braucht für die Novelle eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Opposition. Es spießt sich etwa daran, dass die Grünen zusätzlich zur Aufweichung der Schweigeregeln einen Informationsbeauftragten fordern. Er soll Akteneinsicht haben und im Streitfall zwischen Bürger und Behörde entscheiden. Die Koalition sieht darin eine unnötige zusätzliche Behörde. Im Streitfall würden nach dem Regierungsplan weiterhin nur Gerichte entscheiden. Die Novelle soll ab 2016 gelten. Sie weicht vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses ab, erlaubt aber in mehreren Fällen weiterhin die Geheimhaltung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2015)

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