Flüchtlinge: Asyl auf Zeit soll zur Regel werden

FL�CHTLINGE: FL�CHTLINGE AN DER SLOWENISCH-STEIRISCHEN GRENZE
FL�CHTLINGE: FL�CHTLINGE AN DER SLOWENISCH-STEIRISCHEN GRENZE(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
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Zweimal soll der Asylanspruch eines Flüchtlings künftig überprüft werden, bevor er dauerhaft Schutz in Österreich bekommt. Völkerrechtlich wäre es möglich, Asylwerber nur auf Zeit aufzunehmen.

Theoretisch gibt es die Regelung schon: Asyl auf Zeit. In Zukunft soll sie allerdings viel strenger gehandhabt werden. Die ÖVP preschte am Montag jedenfalls mit einer Forderung vor: Wer in Österreich Asyl bekommt, soll zunächst für drei Jahre im Land leben dürfen. Dann überprüfen die Behörden, ob der jeweilige Asylanspruch noch aufrecht ist – oder ob sich die Lage im Heimatland stabilisiert hat. Ist dies nicht der Fall, findet zwei Jahre später erneut ein Check statt. Erst dann wird unbefristet Asyl gewährt.

Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren Asyl abzuerkennen, wenn sich die Situation im Heimatland verbessert hat. In der Praxis wurde dies allerdings nicht bzw. nur in Ausnahmefällen gemacht, heißt es aus dem Innenressort. „Wir machen aus einer Kann-Bestimmung eine Muss-Bestimmung“, sagte die zuständige Ministerin, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), dazu am Montag. Sie fordert eine Änderung des Asylrechts in Österreich.

Die SPÖ sperrt sich nicht gegen diese Neuregelung: Mit einer Prüfung nach drei Jahren ist Bundeskanzler Werner Faymann einverstanden. Allerdings gibt der Regierungschef zu bedenken, dass mit dieser Maßnahme keineswegs die aktuellen Probleme bei der Bewältigung des Flüchtlingsansturms auf Österreich gelöst wären. Denn: „Es hilft uns nicht, den Krieg in Syrien zu beenden.“ Die Frage des Asyls auf Zeit soll daher auf Parlamentsebene geklärt werden.

„Auf europäischer Ebene kein Novum“

Die Genfer Flüchtlingskommission schreibe nur so lang einen Schutz vor, bis im Heimatland keine Verfolgung mehr drohe, sagt Völkerrechtsprofessor Peter Hilpold von der Uni Innsbruck zur „Presse“ (zu den Asylgründen siehe Grafik oben).

„Es wäre auch auf europäischer Ebene kein Novum, wenn Österreich diese Forderung umsetzen würde“, sagt eine Sprecherin des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) in Österreich. Diese Maßnahme sei europarechtlich jedenfalls gedeckt – „die Befristung auf drei Jahre wäre die strengste Auslegung der Statusrichtlinien“. Allerdings gibt man im UNHCR eines zu bedenken: „Die Geschichte lehrt uns, dass sich Krisen nicht so schnell ändern.“ Soll heißen: Die Lage in Syrien wird in drei bzw. fünf Jahren nicht friedlich genug sein, um Flüchtlinge wieder in die Heimat zu schicken.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2015)

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