Nur stark eingeschränkte Arbeitserlaubnis für Asylwerber

In der Koalition herrscht Einigkeit, dass es für Flüchtlinge nur in Mangelberufen wie bei Fräsern einen leichteren Jobzugang geben werde. Noch im Oktober soll der verschobene Arbeitsmarktgipfel stattfinden.

Wien. In Österreich wird es in absehbarer Zukunft bei einem äußerst restriktiven Zugang für Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt bleiben. Darüber besteht innerhalb der rot-schwarzen Regierung weitgehende Übereinstimmung. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner tritt nur für eine beschränkte Erleichterung ein. Dies betrifft den Einsatz von Asylwerbern in sogenannten Mangelberufen sowie im Tourismus.

Im Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wurde diese Aussage des ÖVP-Chefs in der ORF-„Pressestunde“ auf Anfrage der „Presse“ bestätigt und präzisiert. Demnach soll Asylwerbern die Lehre in insgesamt zwölf Mängelberufen, bei denen Unternehmen Arbeitskräfte suchen, offen stehen. Dazu gehören Dachdecker ebenso wie Fräser oder Starkstromelektriker. Ebenso unbestritten ist zwischen Wirtschafts- und Sozialminister eine regionale Ausweitung. Asylwerber können in Westösterreich, wo die Tourismusbetriebe dringend Arbeitskräfte suchen, eine Lehre als Koch oder Kellner beginnen. Mitterlehner plädiert für eine Vorgangsweise „Schritt für Schritt“. Er wandte sich damit gegen weiterreichende Wünsche für eine Öffnung etwa aus der Industrie.

Nach heftiger Kritik in der jüngeren Vergangenheit an der Koalition und vor allem an Sozialminister Hundstorfer wegen ständiger Verschiebungen eines Arbeitsmarktgipfels soll es nun tatsächlich dazu kommen.

Weichenstellung für Wohnbauoffensive

Der Vizekanzler kündigte dieses Treffen am Sonntag noch für Oktober an. Spätestens bis dahin soll dann auch die bereits seit der Regierungsklausur im heurigen März versprochene neue Wohnbauoffensive von SPÖ und ÖVP als Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt werden.

Während Mitterlehner vor der Wien-Wahl bei Verschärfungen im Asylrecht durch ein verbindliches Asyl auf Zeit nur für drei Jahre sowie Einschränkungen des Familiennachzugs den Druck erhöht hat, ist der Zeitdruck für ihn wegen des im Winter erwarteten geringeren Flüchtlingszustroms nicht mehr so groß. Noch vor Kurzem hatte er von einem Inkrafttreten schon ab 1. Dezember gesprochen. Nun gilt es für ihn, erst einige Details zu klären. Dazu gehört etwa, wie ein Flüchtling ein gesichertes Einkommen erhalten könne, das künftig Voraussetzung für einen Familiennachzug sein soll. (ett/red.)

AUF EINEN BLICK

Flüchtlingsbeschäftigung. Für Asylwerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht derzeit in Österreich ein restriktiver Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können als Saisonkräfte und Erntehelfer arbeiten oder auch für gemeinnützige Einrichtungen. Vor dem Hintergrund von derzeit fast 400.000 offiziell beim Arbeitsmarktservice (AMS) beschäftigungslos gemeldeten Menschen ist die Regierung weiterhin restriktiv beim Zutritt von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt. Diese sollen künftig auch als Lehrlinge in zwölf Mangelberufen sowie im Tourismus eingesetzt werden können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2015)

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