"Paintball-Affäre": Ewald Stadler nun rechtskräftig vorbestraft

Ewald Stadler rechtskräftig wegen schwerer Nötigung vorbestraft
Ewald Stadler rechtskräftig wegen schwerer Nötigung vorbestraft APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Strafe für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker wegen schwerer Nötigung wurde von 14 auf zwölf Monate bedingt reduziert.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Ewald Stadler ist rechtskräftig wegen schwerer Nötigung vorbestraft. Wie Behördensprecher Leo Levnaic-Iwanski am Freitag mitteilte, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Stadlers Rechtsmittel gegen seine erstinstanzliche Verurteilung verworfen. Die Strafe wurde jedoch von 14 auf zwölf Monate bedingt reduziert.

Stadler, der 2013 die Reformkonservativen (REKOS) gegründet hat, war im Juni 2014 vom Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden, FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache mit strafrechtlich unzulässigen Mitteln unter Druck gesetzt zu haben. Das Erstgericht sah es als erwiesen an, dass Stadler im Dezember 2006 seinen langjährigen Parteifreund mittels Nötigung dazu bringen wollte, der Freiheitlichen Akademie weiterhin Fördergelder zuzuerkennen - und zwar mit der Drohung, er werde ansonsten "Wehrsport"-Jugendfotos von Strache in Militäruniform veröffentlichen. Strache sagte später zu den Fotos, es habe sich um Paintballspiele gehandelt.

Hintergrund des Konflikts war, dass die FPÖ-Spitze um Strache Ende 2006 die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet hatte, um der alten Akademie, deren Präsident Stadler damals war, das Wasser abzugraben. Stadler traf sich daraufhin in Begleitung eines Mitarbeiters mit Strache-Intimus Johann Gudenus in einem China-Restaurant und legte diesem laut nunmehr rechtskräftigem Urteil "Wehrsport"-Bilder von Strache in Militäruniform vor, verbunden mit der Aufforderung, er, Gudenus, möge Strache dazu bringen, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden. Außerdem verlangten Stadler und sein Mitarbeiter unmissverständlich, die Fördermittel für die "alte" Akademie müssten obendrein umgehend im Bundeskanzleramt beantragt werden.

"In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung des Erstgerichts vollinhaltlich bestätigt worden", berichtete nun OLG-Sprecher Levnaic-Iwanski vom Ausgang des Berufungsverfahrens, das am Donnerstag, im Justizpalast über die Bühne ging. Stadler und sein ebenfalls in erster Instanz schuldig erkannter, zu neun Monaten bedingt verurteilter ehemaliger Mitarbeiter bekamen im Hinblick auf die lange Verfahrendauer aber einen "Strafrabatt" von jeweils zwei Monaten. "Der Senat war der Meinung, dass das bei der Gesamtdauer dieses Verfahrens eine Länge gegeben war, die das rechtfertigt", erläuterte Levnaic-Iwanski.

(APA)

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