Familiennachzug: Verschärfung fix

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Die SPÖ stimmt nicht nur der Neuregelung von Asyl auf Zeit zu. Auch von der ÖVP angestrebte strengere Regeln für Angehörige kommen - freilich mit Abstrichen.

Wien. Schon im Laufe dieser Woche dürften die diskutierten Änderungen der Asylgesetze in Begutachtung geschickt werden. Wie der „Presse“ in Koalitionskreisen bestätigt wurde, wird es damit sowohl zur Einführung von Asyl auf Zeit verpflichtend schon nach drei Jahren sowie auch zur Neuregelung des Nachzugs von Familienangehörigen kommen. Lang zierte sich die SPÖ, doch am Dienstag war ihre Zustimmung zu entsprechenden gesetzlichen Änderungen und damit zu einer von der ÖVP vorangetriebenen Verschärfung der Asylgesetze in Österreich nur mehr eine Frage weniger Tage. Vor einem Beschluss im Nationalrat kommen zuerst allerdings noch eine mehrwöchige Begutachtung, ein Beschluss im Ministerrat sowie die Beratung im Parlament, wo es im SPÖ-Klub traditionell skeptische Stimmen zu jeder Erschwernis bei Asylgesetzen gibt. Der SPÖ-Sanktus zum Asyl auf Zeit galt nach dem grundsätzlichen Ja von Bundeskanzler SPÖ-Chef Werner Faymann schon länger als sicher. Dennoch herrscht in der SPÖ Bauchweh. Es wird befürchtet, dass der bürokratische Aufwand zur Überprüfung des Asylstatus nach künftig drei statt bisher fünf Jahren massiv steigt. Außerdem wird zusätzliches Personal benötigt. Letzteres war noch Gegenstand von Beratungen von SPÖ und ÖVP.

Überprüfung nach drei Jahren

Die ÖVP plädiert seit Wochen für eine Asylnovelle: Teil eins läuft unter dem Begriff „Asyl auf Zeit“: Demnach soll nach drei bzw. fünf Jahren Aufenthalt einzeln überprüft werden, ob der Anspruch auf Asyl noch gilt. Per Bescheid werden die Betroffenen informiert, ob sie in Österreich bleiben können. Erst nach fünf Jahren gibt es dauerhaft Asyl. Allerdings ist es bereits jetzt so, dass man Asyl aberkennen kann, wenn der Asylgrund entfällt. In der Praxis wurde dies aber nur in Ausnahmefällen so gehandhabt.

Punkt zwei betrifft den Familiennachzug: Der Verfassungsdienst des Kanzleramts hat keine grundsätzlichen europarechtlichen Einwände geltend gemacht. Es gibt aber Abstriche gegenüber dem ursprünglichen Plan, was den Nachweis von Einkommen von Minderjährigen betrifft, die Angehörige nachholen. Grundsätzlich ist vorgesehen: Wird einem Schutzsuchenden Asyl zuerkannt, hat er drei Monate Zeit, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Dann wird es komplizierter: Flüchtlinge müssen ein eigenes, fixes Einkommen nachweisen, über genügend Wohnraum und eine Krankenversicherung verfügen.

Schwieriger wird es für subsidiär Schutzberechtigte, ihre Kernfamilie nach Österreich zu holen: Also für Personen, die keinen Asylstatus haben, aber dennoch nicht abgeschoben werden können, da ihr Heimatstaat keinen Schutz gewährt. Künftig soll es eine Wartefrist von drei Jahren geben. (ib/ett)

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2015)

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