Asyl: Grundwehrdiener könnten im Notfall an die Grenze

Grundwehrdiener beim Reinigen ihrer Waffen
Grundwehrdiener beim Reinigen ihrer WaffenAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Das Bundesheer plant mehrere Szenarien für den weiteren Grenzeinsatz durch. Derzeit sind 1500 Soldaten im Einsatz.

Ein Ende des Grenzeinsatzes anlässlich des Flüchtlingsstroms zeichnet sich nicht ab. Um sich möglichst gut vorzubereiten, plant das Bundesheer daher mehrere Szenarien durch. Eines davon ist die Verfügung eines Aufschubpräsenzdienstes. In diesem Fall würden Grundwehrdiener am Ende ihrer normalen Dienstzeit beim Militär nicht entlassen, sondern in den Assistenzeinsatz geschickt. Abseits dessen werden eine Mobilmachung der Miliz zur Grenzsicherung durchgedacht. Dass es wirklich zu einem solchen Schritt kommt, gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich. Wenn die Mannstärke - derzeit sind 1500 Soldaten im Einsatz - nicht wesentlich erhöht wird, kommt das Heer mit den Berufssoldaten monatelang aus.

Generalstabschef Othmar Commenda sagte Dienstagabend im ORF-"Report", dass das Bundesheer "derzeit mit den eingesetzten Kräften auskommt". Die Kaderpräsenzkräfte, die derzeit im Einsatz sind, "werden wir über die nächsten Wochen und Monate sicherlich noch einsetzen können". Man plane aber, wie beim Militär üblich, auch den Worst Case. "Und der Worst Case könnte eben sein, dass wir mit den Kräften nicht auskommen", so Commenda. In diesem Fall gebe es zwei Möglichkeiten: die Einberufung von Milizsoldaten oder den Einsatz von Rekruten über die sechs Monate hinaus. "Da sind wir aber weit weg davon derzeit. Also da ist keine Notwendigkeit, aber im Kopf haben wir alle diese Eventualitäten natürlich auch", so Commenda.

Erfahrungen von Tschechoslowakei-Krise

Bei einem Aufschubpräsenzdienst wird gemäß Wehrgesetz die Entlassung der Grundwehrdiener "aufgeschoben". Bis zu einer Gesamtzahl von 5000 Wehrpflichtigen kann das der Verteidigungsminister entscheiden, darüber hinaus braucht es eine Verfügung durch den Bundespräsidenten. Die Verfügung eines Aufschubpräsenzdienstes wäre keine Premiere, das wurde nämlich schon einmal während der Krise in der Tschechoslowakei 1968 gemacht.

Eine Mobil- oder Teilmobilmachung der Miliz hat es dagegen in der Zweiten Republik noch nie gegeben. In diesem Fall würden ganze Kompanien von Milizsoldaten einberufen werden - ohne die Zustimmung von deren Arbeitgeber. Bei einer Freiwilligen Teilnahme von Milizsoldaten am Assistenzeinsatz oder an Auslandseinsätzen brauchen die Soldaten dagegen die Zustimmung ihrer Arbeitgeber. Eine freiwillige Teilnahme von Milizsoldaten am Assistenzeinsatz im Rahmen einer "freiwillige Waffenübung" findet jetzt schon statt. In diesem Fall werden Einheiten von Berufssoldaten mit einzelnen Milizsoldaten aufgefüllt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.