Regierungs-Anzeige: Strafrechtler orten wenig Chance

ÖBB Holding-Chef Christian Kern (R) und Bundeskanzler Werner Faymann
ÖBB Holding-Chef Christian Kern (R) und Bundeskanzler Werner FaymannAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die FPÖ ortet Amtsmissbrauch und Schlepperei durch Regierung und ÖBB. Die Bahn sieht das gelassen: Ein Nichthandeln wäre teurer gewesen.

Die FPÖ hat Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), und Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) sowie gegen Verantwortliche der ÖBB eingebracht. Der Grund: Die Regierung begehe „tagtäglich Gesetzesbruch“, betonte Parteiobmann Heinz-Christian Strache. Angekreidet wird den Genannten konkret Amtsmissbrauch aufgrund fehlender Kontrollen an den Grenzen und Schlepperei.

Die Mitwirkung des Bundeskanzlers an der „rechtswidrigen Vorgangsweise" sei unübersehbar, so Strache. Es werde gar nicht geprüft, ob es sich bei den Menschen tatsächlich um Opfer einer humanitären Krise oder um Wirtschaftsflüchtlinge oder Terroristen handle. Solange die Menschen an den Grenzen nicht kontrolliert werden, könne sich die Regierung nicht auf humanitäre Gründe berufen. Die Anzeige wurde auf der Homepage der FPÖ veröffentlicht. „Der Ball liegt jetzt bei der Justiz", sagte Strache. Die Erfolgschancen der Strafanzeige wollte er nicht beurteilen. „Entscheidend ist das Signal, man nimmt das als Oppositionspartei und Bürger nicht hin."

Laut Ö1-„Morgenjournal“ dürften die Erfolgschancen der FPÖ aber begrenzt sein. Der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer stößt sich insbesondere am Vorwur,f die Regierung würde Schlepperei betreiben. Denn, so der Experte, dafür müsste ein unrechtmäßiger Bereicherungsvorsatz bestehe, was aber nicht der Fall sei. „Im Normalfall wird nichts gezahlt von den Flüchtlingen“, sagt Schwaighofer, das gelte auch für die ÖBB: „Ein angemessener Beförderungslohn kann nie eine unrechtmäßige Bereicherung sein.“

Zwar gebe es für die Grenzsicherung und die Kontrolle der Flüchtlinge gesetzliche Verpflichtungen, allerdings lasse di derzeitige Notsituation darauf schließen, dass es sich um keinen Missbrauch handelt. Der Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer meinte im ORF-Radio, dass Amtsmissbrauch ein recht weit formuliertes Delikt sei. Er geht davon aus, dass man mit einem übergesetzlichen Notstand gegenargumentiert, um „eine humanitäre Katastrophe“ zu verhindern. „Vor dem Hintergrund gehe ich davon aus, dss letztlich nicht viel Chance hängen bleibt und es eher ein politisches Instrument ist.“

Kern: Nichthandeln wären teurer gewesen

Der Chef der Bundesbahnen, Christian Kern, nimmt die Anzeige übrigens gelassen. „Wenn wir uns nicht bemüht hätten in einer geordneten und professionellen Weise die Flüchtlingsströme zu bewältigen, dann wären Menschen an unseren Bahnhöfen gewesen, sie wären die Bahnsteige entlang gegangen und wir hätten innerhalb von Stunden gar keinen Bahnverkehr mehr gehabt in Österreich.“ Die Kosten des Nichthandelns wären so wesentlich höher gewesen.

>> Bericht im Ö1-“Morgenjournal“

(Red./APA)

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