Korrupte Abgeordnete weiter zulässig?

(c) Clemens Fabry
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Der breite Konsens zur Amtsverlustregel wackelt.

Wien. Ab Juli 2016 sollen Abgeordnete leichter ihr Mandat verlieren, wenn sie gerichtlich verurteilt werden. Doch der Plan, die Neuerung mit breitem Konsens zu beschließen, wackelt.

Nach derzeitigem Stand wird der Antrag nur von SPÖ, ÖVP und Team Stronach eingebracht. Die Grünen haben als Erste erklärt, nicht mitgehen zu wollen. So möchte Justizsprecher Albert Steinhauser etwa, dass Mandatare bei politisch heiklen Delikten (z. B. Korruption oder Wiederbetätigung) immer ihr Mandat verlieren. Auch Neos-Mandatar Nikolaus Scherak fordert Nachverhandlungen und will, dass Delikte wie Korruption oder Wahlfälschung unabhängig von der Strafhöhe zum Amtsverlust führen.

Die FPÖ möchte vor einem Ja zur Novelle ihre Landesgruppen befragen (die Neuerungen würden auch Landespolitiker betreffen). „Eigentlich waren wir der Meinung, dass man nichts ändern muss“, sagt FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan zur „Presse“ und verweist auf die Gewaltenteilung. Aber man könne sich vorstellen, dem geplanten Antrag als Kompromiss zuzustimmen. Damit wäre die Zweidrittelmehrheit gesichert.

An Beamtenregeln angepasst

Der Antrag sieht vor, dass Abgeordnete ihr Mandat schon verlieren, wenn sie wegen einer Vorsatztat zu mehr als sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt wurden. Dasselbe soll bei bedingten Strafen von mehr als einem Jahr gelten. Derzeit verlieren Abgeordnete ihr Mandat erst, wenn sie zu mehr als einem Jahr unbedingter Haft verurteilt wurden. Die neuen Regeln für Amtsverlust würden etwa auch für den Bundespräsidenten oder für Regierungsmitglieder gelten.

Die Initiative zur Novelle war nach der Causa Susanne Winter von ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka ausgegangen. „Mit der Neuregelung gilt für Mandatare das Gleiche wie schon jetzt für Beamte“, sagt Lopatka.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2015)

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