Pensionskonto: Nachmeldefrist läuft

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Tausende Versicherte erhalten eine schriftliche Aufforderung der Pensionsversicherungsanstalt, alle Unterlagen zur liefern. Ab 2017 droht sonst möglicherweise eine geringere Pension.

Wien. In den Tagen vor Weihnachten wird vermehrt Post zugestellt. Bei einigen tausend Bürgern war und ist heuer auch ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) darunter. Es ist eine dringende Erinnerung für Versicherte, der PVA nachträglich Unterlagen zu schicken. Vor allem gehe es dabei um Unklarheiten im Zusammenhang mit einem etwaigen Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten für das seit 2014 geltende Pensionskonto, wird der „Presse“ in der PVA erläutert.

Dieser Bereich betrifft immerhin noch rund 20.000 Fälle, in denen eine diesbezügliche Entscheidung in Fragebögen offen gelassen wurde. Das Nachmelden etwaiger Lücken beziehungsweise möglicher Zeiten, die angerechnet werden können, ist generell wichtig für künftige Pensionisten. Es wird daher dringend empfohlen. Denn fehlende Beitrags- und Versicherungszeiten und Lücken im Versicherungsverlauf können nicht für die sogenannte Kontoerstgutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto verbucht werden. Das würde im Endeffekt dazu führen, dass Daten über Beitrags- und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung fehlen und die spätere Pension daher niedriger ausfällt. Betroffen von der Umstellung auf das Pensionskonto sind Personen ab dem Jahrgang 1955 und jüngere Bürger (bei Beamten erfolgt der Umstieg ab dem Jahrgang 1976).

Frist bis 31. Dezember 2016

Die größte Welle an Informationsschreiben der PVA zum Pensionskonto erfolgte bereits 2014. Die momentanen Aufforderungen der PVA erfolgen, weil eine wichtige Frist immer näher rückt. Für die nachträgliche Meldung von Beitrags- und Versicherungszeiten besteht zwar grundsätzlich keine Begrenzung. Denn nachgemeldete Zeiten werden auf alle Fälle als Ergänzungsgutschrift angerechnet.

Allerdings kommt es mit Ende 2016 zu einer wichtigen Änderung. Werden die jeweiligen Auskünfte bis 31. Dezember 2016 nachgeliefert, werden die Zeiten für das Pensionskonto ohne negative Auswirkungen auf die Pension angerechnet, weil bis dahin noch die jeweils günstigere von zwei Berechnungsvarianten zum Tragen kommt. Ab Anfang des Jahres 2017 kommt nur noch die neue Berechnungsformel zur Anwendung. Das kann in vielen Fällen zur Folge haben, dass die Pension niedriger ausfällt.

Schon im heurigen November hat die PVA in rund 200.00 Briefen Personen, die aufgrund ihres Alters in näherer Zukunft in den Ruhestand gehen werden, darüber aufgeklärt, mit welchen Ansprüchen sie rechnen können.

Rückstau wegen IT-Problem

Noch wichtiger war aber, dass den Betroffenen gleichzeitig eine Information übermittelt wurde, welche Pension sie ab einem Antritt mit 62 Jahren mit einer (Korridor-)Frühpension zu erwarten haben und um wieviel höher die Pension wäre, wenn sie bis zum regulären Pensionsalter mit 65 Jahren weiterarbeiten würden. Damit sollte auch ein Anreiz für längeres Arbeiten geliefert werden.

Momentan kämpft die PVA allerdings mit ganz anderen Problemen. Im Zuge einer Umstellung auf vollelektronische Akten kam es zu einem Rückstau bei der Bearbeitung von Pensionsanträgen. Ein entsprechender Bericht des „Standard“ wurde bestätigt. Mit Sofortmaßnahmen wurde der Rückstau von ursprünglich 30.000 Fällen vor sechs Wochen auf 10.000 Fälle abgebaut, bis Jahresende soll alles abgearbeitet sein.

Versicherte bekämen von dem Problem bei den Pensionsanträgen nichts zu spüren, weil Anträge im Regelfall lange vor dem Antritt des Ruhestandes gestellt würden, heißt es in der PVA. Eine andere Panne vor sechs Wochen war unangenehmer: In 84 Fällen erhielten Personen von unterschiedlichen Stellen PVA-Pensionsbescheide, das sei behoben. Und Anträge auf Rehabilitation gleich nach Spitalaufenthalten wurden sofort extra bearbeitet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2015)

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