Rathgeber-Prozess: Drei Jahre teilbedingte Haft

Die Angeklagte Monika Rathgeber
Die Angeklagte Monika RathgeberAPA/BARBARA GINDL
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Die frühere Salzburger Budgetreferatsleiterin wurde wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung angeklagt. Sie wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre bedingt.

Etwas mehr als drei Jahre nach Auffliegen des Salzburger Finanzskandals fand am Donnerstag der Strafprozess gegen Monika Rathgeber statt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes musste sich wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg unter dem Vorsitz von Richter Günther Nocker verantworten. Sie wurde in zwei angeklagten Teilaspekten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zwei Jahre davon wurden bedingt ausgesprochen.

Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Eine gänzlich bedingte Strafe sei allein aus generalpräventiven Gründen nicht möglich gewesen, erklärte der vorsitzende Richter Günther Nocker. Man werde aber einem Antrag auf Strafaufschub positiv gegenüber stehen und man werde auch die Verwendung einer Fußfessel nicht ausschließen, so der Richter.

"Es tut mir wahnsinnig leid"

"Es tut mir wahnsinnig leid, ich bedauere, was passiert ist. Ich habe viele Fehler gemacht", sagte die Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung und bekannte sich "teilweise" schuldig.

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic warf Rathgeber vor, dass sie Schadensfälle in großem Ausmaß verändert, erhöht oder auch gänzlich frei erfunden habe, um gesetzwidrig Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes für das Land, für Gemeinden oder andere Förderungswerber zu lukrieren. Ein Beispiel: Für das Entfernen von Bäumen wurden Kosten von 248 Euro aufgelistet, doch Rathgeber habe von dem für den Katastrophenfonds zuständigem Finanzministerium 277.248 Euro gefordert.

Die Angeklagte meinte dazu, dass sie ein riesiges Aufgabenspektrum gehabt und viel gearbeitet habe. Für die Beantragung der Förderungen aus dem Katastrophenfonds gab es nur eineinhalb Tage Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. "Da sind mir in der Zeitnot Fehler passiert", meinte Rathgeber. Die Umformulierung von Schadensfällen gab sie zu: Allerdings habe sie dabei den Gemeinden helfen wollen, die mit den Förderansuchen zum Teil überfordert gewesen waren. Sie wollte, dass die Betroffenen das Geld sicher bekommen.

Nachfragen? "An das habe ich nicht gedacht"

Der zweite Vorwurf an die bisher unbescholtene Angeklagte betrifft das Delikt der Urkundenfälschung. Rathgeber soll 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente - es handelte sich um Zins- und Währungsswaps - gefälscht haben. Für die Rückbestätigungen an Bankinstitute hat sie laut Staatsanwalt die nach dem Vier-Augen-Prinzip dafür erforderliche zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert.

Damit konfrontiert brach Rathgeber in Tränen aus und bekannte sich in 22 Fällen schuldig. Dabei sei es um keine Geschäfte, sondern um Transfers von Geldern von einem zu einem anderen Konto gegangen. Diese Transaktionen seien sofort nötig gewesen, um Liquidität sicherzustellen. "Da konnte ich nicht warten, so habe ich es zumindest gesehen", sagte Rathgeber. "Ich habe geglaubt, das geht nicht, dass man einen Guthabenstand auf einem Konto belassen kann, wenn ein anderes Konto im Minus ist", begründete sie ihr Vorgehen.

Bei den anderen Fällen habe sie die Unterschrift ihres Kollegen nur kopiert, wenn er nicht im Amt gewesen sei. Sie sei davon ausgegangen, dass er damit einverstanden sei, weil er immer über alle Geschäfte voll informiert war. "Haben Sie ihn gefragt, ob ihm das recht ist?", wollte der Richter von der Angeklagten wissen. "Nein", antwortete diese. "Warum?", fragte Nocker. Rathgeber: "An das habe ich nicht gedacht."

Verteidiger: "Wollte helfen, nicht sich bereichern"

Verteidiger Kurt Jelinek bezeichnete das Verhalten von Rathgeber am Donnerstag als "außergewöhnlich". "Sie hat die Taten gesetzt, um zu helfen und nicht, um sich zu bereichern. Sie hat aus übertriebener Loyalität zum Land Salzburg gehandelt", betonte der Rechtsanwalt. Und viele, die von Rathgebers Handlungen profitiert hätten, beispielsweise die Gemeinden, hätten das zum Teil auch gar nicht gewusst, so Jelinek. Seine Mandantin habe viele Ungerechtigkeiten gesehen, nahm der Verteidiger zu den Betrugsvorwürfen bezüglich des Katastrophenfonds Stellung.

(APA)

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