Kindergeldreform: Kein Rechtsanspruch auf „Familienzeit“

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Das Bundeskanzleramt übt Kritik an der Novelle des Kindergeldes und appelliert an Familienministerin Karmasin, die Bestimmung zu überdenken.

Wien. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) bezeichnete es als „Meilenstein“, auch Koverhandlerin und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) war mit dem Entwurf zufrieden: Die Rede ist von der Kindergeldreform, die Anfang Jänner in einen Gesetzesentwurf gegossen wurde. Am Donnerstag endete die Begutachtungsfrist. Nicht alle sind mit dem Vorschlag zufrieden: Das rot regierte Kanzleramt appelliert an Karmasin, die Bestimmung zu überdenken.

Der Babymonat für Väter, seit Langem ein Wunsch der SPÖ, findet sich im Entwurf als „Familienzeit“. Väter können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber 31 Tage lang diese Zeit in Anspruch nehmen. Sie wird mit 700 Euro abgegolten und gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Das Problem: Den Bonus gibt es nur für eine ununterbrochene Dauer innerhalb eines Zeitraumes von 61 Tagen ab Geburt des Kindes. Das sei zu starr und unflexibel, kritisiert das Kanzleramt. Im Institut für Sozialpolitik an der Wirtschafts-Uni Wien kritisiert man, dass es keinen Rechtsanspruch auf die „Familienzeit“ gibt.

Von vier Varianten zu einem Konto

Kern der Reform für Geburten ab 2017 ist, dass die bisher verfügbaren vier pauschalen Varianten in ein Konto verschmelzen: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 365 und 851 Tagen (rund zwölf bis 28 Monate) für einen Elternteil bzw. zwischen 456 und 1063 Tagen (15,5 bis 35 Monate) für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern die Gesamtsumme von maximal 16.449 Euro (inklusive Partnerschaftsbonus). Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt auch bestehen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.02.2016)

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