Flüchtlingsquartier: Schellhorn blitzt im Rechtsstreit ab

Die private Flüchtlingsunterkunft des NEOS-Politikers Sepp Schellhorn in Bad Gastein
Die private Flüchtlingsunterkunft des NEOS-Politikers Sepp Schellhorn in Bad GasteinAPA/NEUMAYR/MMV
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Der Neos-Abgeordnete hatte das Land Salzburg verklagt, weil es den Mietvertrag für seine private Flüchtlingsunterkunft nicht verlängert hatte.

Im Streit um die Unterbringung von Asylwerbern in Bad Gastein ist der Neos-Abgeordnete Sepp Schellhorn mit einer Zivilklage gegen das Land Salzburg abgeblitzt. Das Land verlängerte den Mietvertrag mit dem Politiker im November nicht, der Bürgermeister hatte sich zum Ärger von Schellhorn dagegen ausgesprochen. Laut dem nun ergangenen Urteil gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung von Flüchtlingen. Diesen Rechtsanspruch gäbe es auch dann nicht, wenn das betreffende Bundesland seine Quote nicht erfüllt, erläuterte Zivilrichter Clemens Zeilinger in der Urteilsbegründung. Der Richter hielt zudem fest, dass ein Zivilprozess nicht dazu dienen würde, politische Auseinandersetzungen zu führen.

Schellhorn wollte mit der Klage vor allem die Rechtsfrage geklärt wissen, ob ein Bürgermeister dem Land die Anzahl der Flüchtlinge in Quartieren überhaupt vorschreiben kann und ob das Land zur Vertragsabschließung mit ihm nicht verpflichtet gewesen wäre. "Zur Kernfrage, ob ein Bürgermeister einem Landeshauptmann verbieten kann, mit einem tauglichen privaten Quartiergeber einen Unterbringungsvertrag abzuschließen, hat sich das Landesgericht leider gar nicht geäußert", hieß es am Freitag seitens des Klagevertreters, Rechtsanwalt Wolfram Proksch. "Den Beweis, dass es sich im konkreten Fall um eine 'Absprache' zwischen Bürgermeister und Landeshauptmann handelte, ließ das Gericht nicht zu."

Schellhorn prüft eine Berufung

Der Politiker prüft nun, ob er gegen das Urteil in einer Frist von vier Wochen eine Berufung an das zuständige Oberlandesgericht Linz erheben wird. "Ich hätte mir eine mutigere Vorgehensweise gewünscht. Aus unserer Sicht wäre es wohl Aufgabe (auch) der Zivilgerichte, bei politischen Missständen das geltende Recht auszulegen und anzuwenden. Diesen Schritt wagte man leider nicht. Bürgermeister, die sich gegen Landeshauptleute bzw. funktionierende private Integrationsprojekte in ihrem Ort stellen, werden sich jetzt gestärkt fühlen", sagte Schellhorn.

Das Urteil in dem Rechtsstreit ist rasch erfolgt, der Prozess fand erst in der Vorwoche statt. Der Streitwert des Zivilverfahrens war ursprünglich mit 40.000 Euro beziffert worden, wie der Rechtsvertreter des Landes, Felix König von der Salzburger Kanzlei Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte OG, am Rande des Prozesses erklärt hatte. Das Hauptbegehren des Klägers sei aber fallen gelassen worden. Der Kläger habe das Verfahren auf einen Kostenersatz von 3000 Euro eingeschränkt.

Zum Ärger von Schellhorn wurde der Mietvertrag mit dem Land Salzburg nicht verlängert, obwohl die zuständige grüne Landesrätin Martina Berthold eigentlich eine Fortsetzung des Projekts befürwortet hatte. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) legte jedoch sein Veto ein, weil er dem örtlichen Bürgermeister, seinem Parteifreund Gerhard Steinbauer, zugesichert hatte, dass die Flüchtlingsunterkunft nach einem halben Jahr wieder geschlossen wird, umso mehr, als die Gemeinde ohnehin mehr Asylwerber versorgt als die vorgeschriebenen 1,5 Prozent der Bevölkerung.

Die Flüchtlinge wurden auf Initiative von Schellhorn in andere Pongauer Orte untergebracht. Derzeit wohnen 18 in Goldegg, der Heimatgemeinde des Abgeordneten, und weitere acht in St. Veit. Die Asylwerber, die zu Qualifizierungskurse als Hilfsköche und Kellner nach Bad Gastein pendeln, erhalten im Rahmen des Integrationsprojektes des Politikers auch Deutschkurse.

(APA)

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