Keine Freistunde für Lugner-Unterstützung

Richard Lugner sammelt Unterstützungsunterschriften
Richard Lugner sammelt UnterstützungsunterschriftenAPA/ROBERT JAEGER
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Im Hofburg-Wahlkampf versucht Richard Lugner Schülern den Weg zum Gemeindeamt mit einer Freistunde schmackhaft zu machen. Indes kassierte er für seine Gratis-Kinotickets sogar eine Anzeige.

Hofburgkandidat Richard Lugner versucht mit den unterschiedlichsten Mitteln, die Österreicher zu einer Unterschrift für ihn zu bewegen. So wollte er zuletzt Schülern den Weg zum Gemeindeamt mit einer Freistunde schmackhaft machen. Ein Angebot, das rechtlich nicht ganz sattelfest sein dürfte.

„Wege oder Vorhaben, die außerhalb der Unterrichtszeit erledigt werden können, stellen nie einen wichtigen Grund zum Fernbleiben dar. Klassenvorstände sind sich dessen sicher bewusst und werden das höchstens in Ausnahmefällen genehmigen“, erklärte eine Sprecherin von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek der „Presse“. „Der Unterrichtsbesuch ist auch für nicht mehr Schulpflichtige die zentrale Verpflichtung“, wird betont.

Ab 16 Jahren darf man Hofburgkandidaten unterstützen. Schulfrei dafür dürfte man aber nur in (kleineren) Gemeinden bekommen, in denen das Amt tatsächlich nur während der Unterrichtszeiten offen hat.

Anzeige gegen Richard Lugner

Auch eine andere Aktion Lugners ist umstritten - und brachte ihm nun sogar eine Anzeige ein: Der Baumeister versprach allen, die für ihn eine Unterstützungserklärung abgeben, einen Kino-Gutschein. Nun muss die Justiz klären, ob dies strafbar ist.

Das Innenministerium bestätigte am Montag einen Bericht des Senders ATV, laut dem das Ministerium Anzeige eingebracht hat. Zuvor hatte schon Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs in der „Presse“ Strafbarkeit bei Lugners Aktion gewittert. Laut § 265 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es verboten, Wähler durch ein Entgelt dazu zu verleiten, in eine bestimmte Richtung abzustimmen. Laut § 261 StGB gilt die Strafnorm auch schon, wenn für das Unterschreiben eines Wahlvorschlags ein Entgelt fließt. Als solches sei eine Kinokarte zu qualifizieren, meinte Fuchs. Laut Innenministerium ist so ein Fall bei Präsidentschaftswahlen aber bisher noch nicht ausjudiziert.

Lugner hatte zuletzt angedeutet, dass er das Ziel von 6000 Unterschriften heuer verfehlen könnte. Bis 18. März kann noch gesammelt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2016)

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