Flüchtlinge: Ministerien und NGOs verhandeln am Mittwoch

Flüchtlinge: Ministerien und NGOs verhandeln am Mittwoch
Flüchtlinge: Ministerien und NGOs verhandeln am Mittwoch APA/HARALD SCHNEIDER
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Die Grünen sind der Ansicht, dass die Sonderrichtlinie zur Förderung der Flüchtlingshilfe rechtswidrig ist.

Das Innenministerium lädt die Hilfsorganisationen für Mittwoch zu einem Gespräch über die weitere Vorgangsweise bei den Förderungen für die Flüchtlingshilfe. In der vergangenen Woche hatte es Aufregung um einen Brief an die NGOs gegeben, wonach Spenden von den Förderungen abgezogen werden sollen.

Mit den Hilfsorganisationen wurde im Vorjahr ein Prozedere für die Förderung der Flüchtlingshilfe vereinbart, dieses basiert auf einer Sonderrichtlinie des Bundes. Die Sonderrichtlinie ist allerdings bis 31. März befristet; nun braucht es neue Verträge mit den NGOs.

Das Gespräch mit den Betroffenen findet am Mittwoch um 9.30 Uhr im Innenministerium auf Beamtenebene statt. Neben den Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Volkshilfe ist auch das Finanzministerium vertreten, erklärte ein Sprecher des Innenressorts.

Grüne: Förder-Sonderrichtlinie rechtswidrig

Die Grünen sind der Ansicht, dass die bestehende Sonderrichtlinie rechtswidrig ist, da eine "Falschbewertung" des Begriffs Förderung vorliege. Man wolle daher NGOs rechtliche Unterstützung bieten, erklärte Parteichefin Glawischnig am Dienstag. Die allgemeine Rahmenrichtlinie für Förderungen sieht diese für nicht geldwerte Leistungen vor. Bei den Tätigkeiten der Hilfsorganisationen handle es sich aber um geldwerte Leistungen, so Glawischnig.

Sie fordert daher eine Gleichbehandlung der NGOs und der gewinnorientierten Unternehmen, wie sie etwa im Schubhaftzentrum Vordernberg tätig sind. Hilfsorganisationen bräuchten ebenso eine Sockelfinanzierung sowie pro Person einen Betreuungsaufwand. Die Bundessprecherin räumte ein, dass die NGOs den Vertrag im Herbst selbst unterschrieben haben, dies sei jedoch "unter enormem Druck" passiert.

Glawischnig kritisierte außerdem, dass das Ministerium in Zahlungsverzug ist, mittlerweile handle es sich um Millionenbeträge. Die Hilfsorganisationen müssen ihre Leistung vorfinanzieren, Landesorganisationen würden teilweise an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gedrängt, so Glawischnig: "Der Zahlungsverzug ist eine Bosheit und schäbig" gegenüber der Leistung für Menschen in Not. Die Versorgung sei eine staatliche Aufgabe, kritisierte sie den Plan, private Spenden an die Organisationen gegenzurechnen.

Das Innenministerium hatte nach der Aufregung um den Brief an die Hilfsorganisationen auf den Passus in den Förderverträgen verwiesen, wonach die Spenden für die Flüchtlingshilfe von den Förderungen abgezogen werden sollen. Konkret heißt es in der Sonderrichtlinie: "Förderbar sind grundsätzlich nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforderlich und nicht durch Zuwendungen Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind."

(APA)

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