Spendenabsetzbarkeit: Volksanwaltschaft kritisiert Neuregelung

 Volksanwältin Gertrude Brinek
Volksanwältin Gertrude BrinekAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Neuregelung tritt als Teil der Steuerreform mit 2017 in Kraft. Volksanwältin Gertrude Brinek stößt sich an dem "komplizierten, teuren System".

Aus der Volksanwaltschaft kommt Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden. Diese soll künftig automatisch durchgeführt werden, dafür müssen aber die karitativen Organisationen die Spenderdaten ans Finanzamt melden. Volksanwältin Gertrude Brinek sprach am Montag in einer Aussendung von einem "komplizierten, teuren System".

Die Neuregelung tritt als Teil der Steuerreform mit 2017 in Kraft. Spenden an karitative Organisationen sind seit 2009 als Sonderausgaben absetzbar. Ab nächstem Jahr soll ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet werden. Der Steuerpflichtige muss die Sonderausgaben dann nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt selbst bekannt geben, sondern die Organisationen sind dafür verantwortlich. Damit sollen Bürokratie abgebaut und unrichtige Angaben in der Steuererklärung verhindert werden.

"Hohe Verwaltungskosten" für NGOs

Kritik gab es daran bereits im vergangenen Jahr, der Fundraising Verband beklagte etwa "massive bürokratische Erschwernisse für das Spendenwesen". Auch Brinek schließt sich dem an. Denn zum einen werde der Verwaltungsaufwand auf die "Spender und die begünstigten Vereine abgewälzt", hieß es in der Aussendung. Für die NGOs entstünden so "hohe Verwaltungskosten".

Zum anderen hat die Volksanwältin auch datenschutzrechtliche Bedenken. "Was bislang nur die Finanzverwaltung kannte, weiß bald auch Datenschutzbehörde und Spendenorganisation." Wenn Spender etwa ihr Geburtsdatum nicht bekanntgeben wollten, könnten sie ihre Spende nicht mehr absetzen. "Absehbar ist, dass sich diese Vorgehensweise negativ auf die Spendenfreudigkeit auswirkt", befürchtet Brinek und forderte den Gesetzgeber auf, "die Regelung nochmals zu überdenken".

(APA)

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