Stöger mitten in zwei Minenfeldern

Von zwei Seiten bedrängt: Alois Stöger
Von zwei Seiten bedrängt: Alois StögerAPA/HANS KLAUS TECHT
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Der Sozialminister gilt nach Faymanns Rückzug erneut als Ablösekandidat. Dabei hat er bei den Pensionen nach nur vier Monaten im Amt genug Probleme am Hals.

Alarmsignal für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ): Dieses Mal geht für ihn die Gefahr von der eigenen Partei aus. Denn nach dem Rücktritt von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Werner Faymann gilt der Posten des Oberösterreichers in der Bundesregierung nun schon wieder als gefährdet – nicht einmal vier Monate nach der Amtsübernahme im Sozialressort von Rudolf Hundstorfer im Jänner. Stöger, der wie Faymann im Dezember 2008 in die rot-schwarze Regierung gekommen ist, damals noch als Gesundheitsminister, galt bereits mehrmals als Ablösekandidat, bevor er Sozialminister wurde.

Dort ließ er in den vergangenen Tagen mit Kampfansagen an die ÖVP und die Wirtschaft bei Arbeitszeitverkürzung und Mindestsicherung aufhorchen. Am Mittwoch der Vorwoche drohte Stöger, die ab 2017 geplante Neuregelung der Mindestsicherung trotz des Vetos von Niederösterreich in Begutachtung zu schicken. Weil Vizekanzler ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner das strikt ablehnte, schreckte Stöger dann vor einem „Koalitionsbruch“ zurück.

Abseits dieser innerkoalitionären Front steht der Sozialminister von der Öffentlichkeit weitgehend unbeobachtet wie in Gummistiefeln gerade im pensionspolitischen Morast. In den vergangenen Wochen versank er sogar mit jeder Bewegung noch ein bisschen tiefer darin: egal ob es um die Angleichung der Pensionsrechte von Beamten und ASVG-Versicherten, Widersprüche um längeres Arbeiten im Staatsdienst oder Ruhensbestimmungen für alle geht.

Regierung gegen sich selbst. Mehr als zwei Monate sind seit dem Pensionsgipfel vom 29. Februar bereits wieder verstrichen. Nach dem damals von SPÖ und ÖVP geschnürten Pensionspaket sollen es besonders zusätzliche Anreize für Österreicher attraktiver machen, länger und über das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren hinaus zu arbeiten. Die Verhandler kommen sich dabei allerdings in jenem Bereich, wo sie es selbst in der Hand haben, dieses Ziel rasch umzusetzen, gesetzlich in die Quere. Denn wie für Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien („Die Presse“ berichtete) gibt es auch für immerhin mehr als 40.000 Vertragsbedienstete des Bundes eine Kann-Bestimmung im Dienstrecht, wonach der Bund unter bestimmten Umständen die Beschäftigung mit dem 65. Lebensjahr beendet. Davon macht der Bund ebenso wie die Gemeinde Wien tatsächlich Gebrauch, wie der „Presse“ von Betroffenen bestätigt wurde. Die Existenz der Kann-Bestimmung, um Vertragsbedienstete ab 65 los zu werden, wird auch gar nicht bestritten.

Pensionskürzungen: Dies betrifft die sogenannten Ruhensbestimmungen, wenn jemand in der Pension dazu verdient. Vor allem die SPÖ hatte vor dem 29. Februar hoch und heilig geschworen, es werde keine Pensionskürzungen geben. Es dauerte zwar einige Stunden, aber schon am Tag nach dem Pakt war Vertretern des ÖVP-Seniorenbundes mit seiner Chefin Ingrid Korosec klar, dass ausgerechnet jene Personen, die über 65 Jahre hinaus arbeiten und somit dazuverdienen, eine Kürzung der Pension bis zur Hälfte hinnehmen müssten. Nach Protesten, die auch der SPÖ-Pensionistenverband dann mittrug und nach einer nachträglichen Ablehnung durch die ÖVP-Spitze stürzte sich Sozialminister Stöger selbst noch tiefer ins Schlamassel.

Denn sein bis heute letzter Vorschlag lautete, nicht nur alle Bezieher einer Pension nach dem 65. Lebensjahr, sondern auch alle Frühpensionisten sollten anders als bisher unbeschränkt dazuverdienen dürfen. Derzeit fällt die Pension bei ASVG-Frühpensionisten bei einem Zuerwerb über 405 Euro im Monat weg, Beamte in vorzeitiger Pension dürfen hingegen ohne Pensionskürzung dazuverdienen.

Nach wie vor ist es ein Rätsel, wie diese Lösung ausschauen soll und vor allem, wie verhindert werden kann, dass die Österreicher erst recht wieder möglichst früh in den Ruhestand gehen, wenn sie danach auch voll dazuverdienen können. Im Sozialministerium wird versichert, dass an der Ausformulierung für das Pensionspaket gearbeitet werde. Koalitionsintern wird hingegen fix damit gerechnet, dass erst im Herbst ein Gesetzesenentwurf Stögers vorliegen werde, also mehr als ein halbes Jahr nach dem Gipfel am 29. Februar.

Angleichung mit Beamten: Ursprünglich wollte der Sozialminister nur erreichen, dass es für Beamten und ASVG-Versicherte, Bauern und Gewerbetreibende beim Zuverdienst einheitliche Regelungen gibt. Das bleibt auch das vorrangige Anliegen des SPÖ-Sozialsprechers im Parlament, Bauholz-Gewerkschafter Josef Muchitsch. Ob der Koalitionspartner ÖVP da mitspielt, ist allerdings fraglich. Umgekehrt gibt es in der SPÖ bis hin zur Arbeiterkammer einflussreiche Kreise, die nach wie vor auf der im Pensionspaket vereinbarten Regelung der Kürzung der Pension bis zur Hälfte bei einem Zuverdienst bestehen.

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