Weicht der neue Kanzler die Asyl-Obergrenze auf?

Kanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstag
Kanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstag (c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Bisher kursierte, dass heuer bereits etwa 20.000 Menschen in Österreich um Asyl angesucht haben. Damit wäre die Obergrenze von 37.500 bald erreicht. Nun korrigiert Bundeskanzler Kern die aktuelle Zahl deutlich nach unten. Offenbar wird neu berechnet.

Wien. Nach dem Ministerrat vom Dienstag herrschen Verwirrung und Irritation, wie viele Flüchtlinge heuer bereits nach Österreich gekommen sind. Die „alte“ Bundesregierung unter SPÖ-Kanzler Werner Faymann und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte sich auf eine Obergrenze von 37.500 Menschen geeinigt. Sobald dieser Richtwert erreicht sei, würde eine Asylnotverordnung in Kraft treten. Damit würde die Antragstellung für Asylwerber hierzulande deutlich erschwert bzw. fast unmöglich gemacht. Zuletzt berichteten Medien unter Berufung auf das Innenministerium, dass es heuer bereits rund 20.000 Asylanträge gebe. Am Dienstag sprach der neue Bundeskanzler Christian Kern am Rande des Ministerrats davon, dass es in Österreich heuer erst rund 11.000 neue Asylanträge gebe.

Das sorgt für Verwunderung. Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) erfuhr von den neuen Zahlen laut „Kronen Zeitung“ am Dienstag in Brüssel, wo er das Nato-Hauptquartier besucht. Er sei überrascht gewesen und „sichtlich empört“. Bisher sei er immer davon ausgegangen, korrekte Zahlen aus dem Innenministerium erhalten zu haben. „Wir müssen mit Zahlen sorgfältiger umgehen, sonst machen wir uns bei der Bevölkerung lächerlich“, wird er zitiert.

Neue Zählweise im Innenministerium

Der „Standard“ behauptet, die Regierung schaffe sich durch neue Berechnungsweisen mehr Spielraum bei der Asylobergrenze. Ein Sprecher des Innenministerium erklärt die Halbierung der Asylbewerbungen so: Gezählt und damit dem Richtwert zugerechnet würden nun nur jene Fälle, in denen Österreich ein Asylverfahren auch wirklich führe. Nicht mehr angerechnet würden jene Asylanträge, die in ein Verfahren laut der EU-weit geltenden Dublin-III-Verordnung münden – denn dann sei davon auszugehen, dass ein anderer Unionsstaat für das Verfahren zuständig ist. Nicht angerechnet würden auch enge Angehörige Schutzberechtigter, die auf Grundlage der Familienzusammenführung nach Österreich einreisen.

Man habe sich jedenfalls ab sofort mit der Notverordnung auseinanderzusetzen, sagte Kern am Dienstag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Wann die Verordnung, mit der dann Asylanträge an der Grenze nicht mehr angenommen werden müssten, in Kraft trete, hänge von der Situation ab. Tatsächlich gilt es nun zu klären, ob die Obergrenze nach der Zahl der Asylanträge oder der Asylberechtigten berechnet wird. Bis zu zwei Drittel der Asylwerber bekommen üblicherweise ihre Anträge gewährt. Kern verwies auch darauf, dass das Türkei-Abkommen wackle und man in den Sommermonaten mit steigenden Asylantragszahlen rechnen müsse. Man müsse jetzt beginnen, vorbereitet zu sein und nicht erst, wenn der Tag X da sei, pflichtete Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Zusammenhang mit der Notverordnung bei.

„Wahl insgesamt korrekt“

Bundeskanzler Kern warnte nach dem Ministerrat auch davor, die Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl überzubewerten. Es sei zwar zu Abweichungen gekommen, aber insgesamt sei die Wahl korrekt über die Bühne gegangen. Mehr dazu: „Ich kann nur raten, nicht mit dem Feuer zu spielen“. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 1. Juni 2016)

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