Oberösterreich-Wahl: NVP darf nicht antreten

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NVP(c) APA (Georg Hochmuth)
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Die als rechtsextrem eingestufte Nationale Volkspartei (NVP) wird nicht zur Landtagswahl am 27. September zugelassen. Zusätzlich wird sie angezeigt. Jetzt will die NVP "klagen, dass sich die Balken biegen".

Die Nationale Volkspartei (NVP) darf nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten. Das wurde nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde Donnerstagvormittag bekannt. Zusätzlich erstattet die Behörde auch Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft.

Gugler sieht die Entscheidung im Hinblick auf eine mögliche Anfechtung der Wahl gut abgesichert. Die Wahlbehörde habe nach dem Bekanntwerden einer möglichen Kandidatur der NVP ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem seien Anfragen an die Staatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Inneres ergangen sowie Anfragen beziehungsweise laufender Kontakt mit der Sicherheitsdirektion Oberösterreich und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Obendrein habe es umfassende Internet-Recherchen zur NVP-Homepage einschließlich der erfolgten Verlinkungen zur gesamten rechtsextremen Szene in Europa, Analysen des Parteiprogramms der NVP 2009 und schließlich auch einen Auftrag an Universitätsprofessor Andreas Janko zur Erstellung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens gegeben.

Umfangreiche Ermittlungsergebnisse

Nach Wahrung des Parteiengehörs - die NVP habe am Donnerstag eine zweiseitige Stellungnahme vorgelegt - sei die Landeswahlbehörde in ihrer abschließenden Sitzung aufgrund der umfangreichen Ermittlungsergebnisse einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Kandidatur der NVP durch die Einbringung des Wahlvorschlages unter Berücksichtigung des Umfelds der Kandidatur einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz darstelle.

Die Landeswahlbehörde habe daher in sinngemäßer Anwendung der Oö. Landtagswahlordnung den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der Wahlvorschlag als "nicht eingebracht" gelte, Davon werde auch der Zustellungsbevollmächtigte Vertreter der betroffenen Partei, der Nationalen Volkspartei (NVP), verständigt. Gleichzeitig erstatte die Landewahlbehörde eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, teilte sie mit.

NVP will "bis zum Äußersten gehen"

Die NVP will die Entscheidung der Wahlbehörde nicht akzeptieren: Sie hat Berufung angekündigt. "Diese unglaubliche Skandalentscheidung wird seitens der NVP mit allen Mitteln angefochten werden. Jetzt wird geklagt, dass sich die Balken biegen", sagte einer der Frontmänner der Partei, Stefan Ruprechtsberger, am Donnerstag der "Rundschau am Sonntag". Weitere Schritte würden mit dem Anwalt besprochen. "Selbstverständlich werden wir bis zum Äußersten gehen, um diese Skandalentscheidung der Wahlbehörde anzufechten", erklärte Ruprechtsberger.

Die NVP hatte ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. Insgesamt sind für die Oberösterreich-Wahl nun sieben Parteien zugelassen: ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ, BZÖ, KPÖ und Die Christen.

(APA)

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