Hofburg: VfGH verhandelt öffentlich

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Der Verfassungsgerichtshof versucht von Montag bis Mittwoch zu klären, ob bei der Stichwahl alles rechtens war. 50 Zeugen werden vorgeladen. Und jeder kann zuhören.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemüht sich im Verfahren zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ um größtmögliche Transparenz. Von Montagfrüh bis Mittwochmittag wird öffentlich verhandelt. Rund 50 Zeugen – Vertreter von Bezirkswahlbehörden – werden vorgeladen, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag.

Zweck der Verhandlung: Es soll geklärt werden, ob beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai alles rechtmäßig durchgeführt worden ist. Als Zeugen werden an die 50 Mitglieder von ausgewählten Bezirkswahlbehörden aus verschiedenen Bundesländern angehört. Außerdem eingeladen werden ein Vertreter der Bundeswahlbehörde und Vertreter der beiden Präsidentschaftskandidaten, Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne), nämlich die Zustellungsbevollmächtigten beziehungsweise deren Stellvertreter sowie deren Anwälte. Hofers Zustellungsbevollmächtigter ist FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, bei Van der Bellen ist es der Direktor des Grünen Parlamentsklubs, Robert Luschnik. Verhandelt wird am Montag, 20. Juni, und Dienstag, 21. Juni, von 8.30 bis 19 Uhr, am Mittwoch voraussichtlich bis Mittag.

Die FPÖ hat in ihrer 150 Seiten langen Anfechtung Unregelmäßigkeiten vor allem bei der Auszählung der Briefwahl am Montag – die vorzeitige Öffnung von Wahlkuverts oder auch vorzeitiges Auszählen – vorgebracht. In 94 der 117 Bezirkswahlbehörden seien „gesetzwidrige Vorgänge“ von unterschiedlicher Qualität festgestellt worden. Dennoch haben laut Robert Stein, dem Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, auch die FPÖ-Vertreter in den Wahlbehörden unterschrieben, dass die Auszählung gesetzeskonform (ab neun Uhr früh) verlaufen sei.

Reform? Regierung wartet ab

Die Regierung will bei einer allfälligen Wahlrechtsreform keine Schnellschüsse produzieren. Sowohl Bundeskanzler Christian Kern als auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner plädierten am Dienstag nach dem Ministerrat dafür, zuerst das Urteil des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten.

Man müsse die Entscheidung gründlich analysieren, erst dann würde er empfehlen, „über weitere Schritte nachzudenken“, sagte Kern. Auch Mitterlehner ist dafür „abzuwarten, was die Entscheidung bringt, und sich dann die entsprechenden Bestimmungen anzuschauen“. Das Problem sei ja eher die Umsetzung der ohnehin vorhandenen Regeln.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat für Mittwoch zu einer ersten Gesprächsrunde über mögliche Änderungen bei der Briefwahl eingeladen. Eilig hat er es aber nicht: Eine allfällige Reform soll erst bei der nächsten bundesweiten Wahl in Kraft sein. Das wäre – regulär – die Nationalratswahl im Herbst 2018. (red./APA)

AUF EINEN BLICK

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) widmet sich der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ in einer öffentlichen Verhandlung. Von Montagfrüh bis Mittwochmittag werden rund 50 Zeugen angehört. Die FPÖ hat vor allem Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl bemängelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2016)

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