Van der Bellen begleitet Fischer doch nicht nach Slowenien

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Van der Bellen begleitet Fischer doch nicht nach SlowenienREUTERS
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"Aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof" verzichtet der designierte Bundespräsident auf die Reise.

Der designierte Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird den scheidenden Bundespräsidenten Heinz Fischer nicht auf dessen letzter Auslandsreise am Freitag nach Slowenien begleiten. Van der Bellen habe sich "aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof" entschieden, auf die Reise zu verzichten, sagte sein Sprecher Reinhard Pickl-Herk am Mittwoch.

Van der Bellen habe Fischer am Mittwoch informiert, dass er "angesichts der laufenden Anhörungen und Verhandlung aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof (von der Reise) Abstand nehmen" werde, sagte der Sprecher. Der designierte Präsident wolle nämlich "jeden Eindruck vermeiden, dass er der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorgreift".

Fischer hatte seinen designierten Nachfolger Ende Mai eingeladen, ihn zur Feier des 25. Jahrestages der slowenischen Unabhängigkeit nach Ljubljana zu begleiten. Van der Bellen nahm die Einladung an. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, ob die FPÖ das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl anfechten würde.

Informelle Gespräche im Inland werden fortgesetzt

Pickl-Herk sagte, dass Van der Bellen seine informellen politischen Gespräche im Inland fortsetzen wolle, damit er bei der Amtsübergabe "gut vorbereitet" sei. Bei Auslandsreisen sei jedoch "besondere Sensibilität angebracht", weil es um die Vertretung Österreichs gehe. Die Teilnahme Van der Bellens an der Feier war auch schon von der slowenischen Regierung öffentlich angekündigt worden. Zu der Feier werden die Präsidenten aller Nachbarländer (Österreich, Ungarn, Kroatien, Italien) sowie Deutschlands erwartet.

Fischer reist von Slowenien nach Südtirol weiter, wo er am Samstag Landeshauptmann Arno Kompatscher trifft. Der Bundespräsident wird am 8. Juli in einer feierlichen Sitzung der Bundesversammlung verabschiedet. Unklar ist, ob an diesem Tag auch schon sein Nachfolger angelobt werden kann. Viele Experten gehen davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof der Anfechtung wegen der zahlreichen festgestellten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang wird stattgeben müssen.

(APA)

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