Von Gulasch bis Geld: Was Wahlbeisitzer "verdienen"

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In den Bundesländern werden Wahlbeisitzer unterschiedlich entlohnt: Die Möglichkeiten reichen von einer Wurstsemmel bis 80 Euro.

In Österreich gibt es derzeit keine einheitliche Praxis, wie Wahlbeisitzer entlohnt werden. In manchen Kommunen gibt es allenfalls ein Essen, manche Gemeinden zahlen hingegen eine kleine finanzielle Entschädigung.

Sehr unterschiedlich begegnet man den Thema in Niederösterreich. "Eine Wurstsemmel und ein Coca Cola" war dort als Antwort ebenso zu hören wie "25 Euro und eine Jause". Letzteres gilt laut Auskunft aus dem Rathaus für Wiener Neustadt. In St. Pölten werden hingegen zwölf Euro pro anwesender Stunde bezahlt, teilte ein Rathaussprecher mit. Die Aufwendungen für Wahlkommissionen bezifferte er mit 50.000 bis 60.000 Euro.

In Wien erhalten Beisitzer am Wahltag eine sogenannte Funktionsgebühr in der Höhe von 45 Euro, sagte ein Sprecher des für die Wahlbehörde zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ). Fungiert man als Beisitzer bei der Auszählung der Briefwahlkarten, gibt es 20 Euro. Verpflegung wird nicht zur Verfügung gestellt.

In Kärnten haben Wahlbeisitzer grundsätzlich Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Laut Gerhard Jesernig, dem Leiter der Landeswahlbehörde, sind das der Fahrtkostenersatz, rund vier Euro für das Frühstück und 8,50 Euro für das Mittagessen. "Viele Gemeinden sind aber großzügig und zahlen mehr", meinte er. Es gebe aber auch Gemeinden, "wo das die Leute aus dem Ort für ein Mittagessen und zwei Getränke machen". In der Landeshauptstadt Klagenfurt bekommen Beisitzer jedenfalls 50 Euro (Wahlleiter und Stellvertreter bekommen 150 Euro oder 12 Stunden Zeitausgleich). Auch in Villach erhalten Beisitzer 50 Euro, Wahlleiter und Stellvertreter aber nur 80.

In der Steiermark hat man sich bisher an Vorgaben, wie sie im Gebührenanspruchsgesetz genannt werden, orientiert: Das heißt, dass Wahlbeisitzer mit dem Gegenwert eines Frühstücks (etwa vier Euro) und Mittag- und Abendessen (jeweils 8,50) - also etwa 21 Euro - entschädigt wurden, wurde am Dienstag mitgeteilt. Die Auszahlung muss jedoch beantragt werden.

Aus Tirol hieß es, es sei dem Land nicht bekannt, in welchem Ausmaß der Gebührenanspruch tatsächlich auf Gemeindeebene und Bezirksebene geltend gemacht werde. Dies habe über jene Wahlbehörde zu erfolgen, der der jeweilige Wahlleiter angehöre. Die Mitglieder der Landeswahlbehörde hätten zuletzt keinen Gebührenanspruch beim Landeswahlleiter geltend gemacht, auch nicht bei vergangenen Bundeswahlen.

In Vorarlberg hat noch kein Wahlbeisitzer der Landeswahlbehörde eine ihm nach dem Schöffengesetz zustehende Entschädigung für seine Tätigkeit am Wahltag beansprucht, teilte Andrea Schenkermayr von der zuständigen Abteilung im Bregenzer Landhaus mit. Entsprechende Rückmeldungen - die Betroffenen verzichteten auf Entschädigung - gab es auch von den Bezirkshauptmannschaften. Auf Gemeindeebene würden Entschädigungen eher nicht ausbezahlt, hieß es seitens des Vorarlberger Gemeindeverbands. Vorstellbar sei eher, dass Wahlbeisitzern ein Mittagessen oder Getränke spendiert werden. Landes- oder Gemeindebeamte, die bei einem Urnengang als Helfer tätig seien, bekämen die Arbeitszeit als Überstunden gutgeschrieben.

21,30 Euro Tagesgebühr stehen Wahlbeisitzern zu, sagte der Leiter des für Wahlen zuständigen Einwohner- und Standesamtes der Stadt Salzburg, Franz Schefbaumer. Man orientiere sich hier an der Entschädigung für Schöffen und Geschworene im Gebührenanspruchsgesetz des Bundes. Jede Gemeinde könne aber mehr bezahlen. So erhielten in der Mozartstadt die Beisitzer zuletzt 54 Euro, am Mittwoch soll im Gemeinderat allerdings eine Erhöhung auf 80 Euro beschlossen werden.

Oberösterreichs Landeswahlleiter Josef Gruber meinte, dass kaum einer der Mitwirkenden etwas für seine Arbeit verlange. Reichere Kommunen würden aber zahlen. Das Geld fließe entweder den Beisitzern zu oder letztlich den Parteien, die etwas drauflegen und dann eine gesellige Veranstaltung für ihre Leute organisieren. In anderen Gemeinden sei das Amt Ehrensache und werde maximal etwa "mit einem Gulasch und einem Bier, wenn alles beendet ist", abgegolten.

Für Wahlbeisitzer im Burgenland gibt es keine finanzielle Entschädigung, teilte die Gemeindeabteilung mit. Die Gemeinden sorgen aber grundsätzlich fürs Essen und Trinken.

(APA)

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