Geldwäsche-Prozess: "Eccher übernimmt Verantwortung"

Arno Eccher
Arno EccherAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Prozess gegen den Ex-BZÖ-Geschäftsführer endet mit einer Diversion. Eccher muss 6000 Euro zahlen, danach wird das Verfahren eingestellt. Für den Richter ist das "gerade noch vertretbar".

Bei der Wiederholung des Geldwäsche-Prozesses gegen den ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher am Dienstag hat das Gericht einer diversionellen Lösung zugestimmt. Eccher muss 6000 Euro Strafe zahlen, das Verfahren wird danach eingestellt.

Beantragt wurde die diversionelle Lösung von Ecchers Verteidiger. Eccher blieb zwar auch am Dienstag dabei, sich zum Vorwurf der Geldwäsche nicht schuldig zu bekennen - "er ist jedoch bereit, Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen", sagte sein Verteidiger zu Beginn der Verhandlung. Er werde ein derartiges Handeln nicht noch einmal vollziehen. Auch verwies Eccher selbst wie auch sein Verteidiger darauf, dass sich sein Leben aufgrund des jahrelangen Prozesses sowohl in finanzieller als auch gesundheitlicher Sicht stark verschlechtert habe.

Der Prozess musste wiederholt werden, da der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den im Jahr 2013 erfolgten Freispruch als "verfehlt" bezeichnet und die Aufhebung desselben angeordnet hatte. Eccher war im November 2013 vom Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, als damaliger Geschäftsführer der BZÖ-eigenen Werbeagentur "Orange" wissentlich aus verbrecherischen Handlungen herrührende Gelder an sich gebracht und zwecks Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006 für das BZÖ verwendet zu haben. Es ging dabei um auf Scheinrechnungen beruhende Zahlungen von insgesamt 960.000 Euro der Telekom Austria (TA), die über zwei Werbeagenturen dem BZÖ zugeflossen sein sollen. Eccher hatte sich vor Gericht damit verantwortet, er sei davon ausgegangen, dass es sich um "legales Sponsoring" handle, als er 320.400 Euro abzog und für Parteizwecke gebrauchte.

"Bin davon ausgegangen, dass es privates Geld war"

Auch in der Verhandlung am Dienstag sagte Eccher, er habe nicht gewusst, dass das Geld von der Telekom stammte. Vielmehr sei er davon ausgegangen, dass die Gelder "vom Klaus" (Ex-BZÖ-Nationalratsabgeordneter Klaus Wittauer) direkt gekommen waren - dies sei ihm so gesagt worden. Er habe das als glaubwürdig bewertet. "Ich bin davon ausgegangen, dass es privates Geld war, weil er relativ gut situiert war."

Rückblickend hätte er jedenfalls anders handeln müssen, betonte Eccher. "Ich hätte vielleicht genauer nachfragen sollen." Die ganze Sache sei "eine Lehre fürs Leben", beteuerte er. Vom Staatsanwalt gefragt, ob er ein Fehlverhalten seinerseits sehe, sagte Eccher: "Ich sehe mein Fehlverhalten darin, dass ich das ganze nicht näher hinterfragt habe. Auch wenn der Stress noch so groß war, hätte ich genauer nachfragen sollen." Hätte er gewusst, dass das Geld aus der Telekom kommt, hätte er das hinterfragt. Der Feststellung seines Verteidigers, dass er sein Amt als BZÖ-Bundesgeschäftsführer nicht so verantwortungsvoll ausgeführt hatte, wir er es eigentlich hätte tun sollen, stimmte Eccher zu.

Richter: Diversion "gerade noch vertretbar"

Der Staatsanwalt hielt fest, dass es für eine diversionelle Lösung nicht grundsätzlich eines Geständnisses im eigentlich Sinn bedürfe - "Verantwortungsübernahme und Einsicht" werde man hier aber "schon annehmen können", meinte er. Richter Wolfgang Etl sagte, es gefalle ihm zwar nicht, dass Eccher einerseits sage, er übernehme Verantwortung, andererseits aber kein Geständnis ablege. Eine Diversion sei aber "gerade noch vertretbar" - vor allem angesichts der Tatsache, dass Eccher sich nicht persönlich bereichert habe, seit Beginn des Verfahrens bereits zehn Jahre vergangen sind und davon auszugehen sei, "dass Sie das nicht mehr machen werden."

Das Gericht bot daher die Einstellung des Strafverfahrens nach Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 6000 Euro an. Eccher nahm diesen Vorschlag an - zahlbar ist die Strafe in sechs Raten zu je 1000 Euro.

Eine ebenfalls vom OGH aufgehobene Verurteilung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe wegen angeblicher Falschaussage Ecchers vor dem parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss im Jahr 2012 wurde nicht neuerlich behandelt. Die Staatsanwaltschaft hat die diesbezügliche Anklage zurückgezogen. Der OGH hatte die diesbezügliche erstinstanzliche Verurteilung Ecchers aufgehoben, weil das Erstgericht es in diesem Punkt verabsäumt hatte, auf einen möglichen Aussagenotstand des früheren FPÖ- und BZÖ-Funktionärs einzugehen. Ein solcher liegt vor, wenn jemand unter Wahrheitspflicht mit der Absicht wissentlich die Unwahrheit sagt, strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden.

(APA)

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