Grasser: Richter könnte vor Prozess noch wechseln

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser Die Presse/Clemens Fabry
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Momentan ist Richterin Rumpl für den Fall des einstigen Finanzministers zuständig. Doch das Verfahren könnte noch mit anderen zusammengelegt werden. Prozessbeginn dürfte erst im kommenden Jahr sein.

Wien. Wer soll in den Causen Buwog und Terminal Tower über Karl-Heinz Grasser richten? Momentan wandern die Akten am Wiener Straflandesgericht über den Schreibtisch von Richterin Nicole Rumpl, die etwa den Strafprozess gegen die Ex-Vorstände und Prokuristen der Kommunalkredit im Vorjahr leitete. Rumpl sprach die Angeklagten damals vom Vorwurf der Untreue und der Bilanzfälschung frei. Die Causa Grasser bekam Rumpl per Zufallsprinzip zugeteilt.

Rumpl oblag es als zuständige Richterin nun auch, die Anklageschrift an Grasser zuzustellen. Sie muss zudem etwaige Einsprüche der nun Beschuldigten gegen die Anklage dem Oberlandesgericht vorlegen. Doch dem Prozess selbst könnte dann auch ein anderer Richter vorsitzen, sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Straflandesgerichts, zur „Presse“.

Erst wenn die Anklage rechtskräftig ist, werde geprüft, ob nicht noch weitere Verfahren gegen Beschuldigte offen sind. Das ist zumindest momentan der Fall. Und dann könnten die Causen miteinander verbunden und so noch ein anderer Richter zuständig werden, erklärt der Gerichtspräsident.

Prominente Beschuldigte

Möglich wäre, dass Richterin Marion Hohenecker den Fall schließlich übernimmt, sagt Thomas Spreitzer, Sprecher des Landesgerichts. Bei ihr ist ein Fall anhängig, in dem es um den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics geht. Insgesamt betrifft die Anklage in den Causen Buwog und Terminal Tower 16 Personen. Darunter befinden sich Grasser-Vertrauter Walter Meischberger, Lobbyist Peter Hochegger und der ehemalige Buwog-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech. Aber auch Ex-Grasser-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht sowie der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer sind betroffen. Es geht um die Delikte Untreue, Bestechung und Geschenkannahme durch Beamte. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

In der Causa Buwog muss geklärt werden, ob bei der Privatisierung der Bundeswohnungen alles mit rechten Dingen zuging. Beim Terminal Tower in Linz geht es um die Frage, warum Grasser, dem die Mietkosten erst zu hoch waren, dann doch entschied, dass die Finanzlandesdirektion Oberösterreich in das Gebäude einzieht.

Warum es nach sieben Jahren Ermittlungen zur Anklage kommt, erklärte der Vorsitzende des Weisungsrats im Justizministerium, Werner Pleischl, damit, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung größer sei als die eines Freispruchs. „Das Bild, das sich ergibt, wenn man sich die Angelegenheit von Anfang bis zum Ende ansieht“, habe den Ausschlag gegeben, erklärte Pleischl im ORF. Der Weisungsrat beriet Justizminister Wolfgang Brandstetter in der Frage, ob eine Anklage erhoben werden soll.

Mit einem Prozessstart wird wegen des komplexen Verfahrens erst 2017 gerechnet. Grasser und die weiteren Beschuldigten betonen ihre Unschuld.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2016)

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