Der Ex-Vizekanzler hält an seinen Pensionsforderungen fest und kritisiert das Bezügegesetz. Es sei "gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung".
Der frühere Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (zuerst FPÖ, dann BZÖ) hält an seiner Forderung nach Pensionszahlungen vom Land Vorarlberg fest. Gorbach selbst sieht die Änderung des Landesbezügegesetzes aus 2010 als "einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" und wehrt sich gegen Kritik. In einer von seinem Anwalt übermittelten Erklärung ortet er in der Änderung des Bezügegesetzes eine Verletzung des Vertrauensschutzes. "Damit ist dieses Gesetz gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung", so der frühere Spitzenpolitiker.
Der 60-jährige Gorbach hatte vom Land Vorarlberg die Auszahlung seiner Pensionsansprüche rückwirkend bis Februar 2013 verlangt, war aber vom Land abgewiesen worden mit dem Hinweis, dass Gorbach "wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt" sei. Sollte er den Ruhestand früher antreten wollen, so könnte er dies frühestens 2018, hieß es - und zwar mit Abschlägen von 13 Prozent. Der Ex-Politiker berief gegen den Bescheid und wartet nun auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs, die im Herbst erwartet wird.
"Muss möglich sein, Gesetz prüfen zu lassen"
"In einem Rechtsstaat muss es jedem Staatsbürger möglich sein, ein Gesetz....auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen", verteidigte Gorbach seinen Gang zum zuständigen Verfassungsgerichtshof. Schließlich gehe es ihm nur darum, rechtlich prüfen zu lassen, ob er durch das Bezügegesetz in seinem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Dieses sei dann verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Änderung der Rechtslage plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreife, betonte Gorbach. Vor allem im Pensionsrecht käme dem Vertrauensschutz besondere Bedeutung zu.
Zur Höhe der Bezüge - sie werden vom Land mit knapp 11.000 Euro Monatsbruttopension beziffert - wies der frühere Vizekanzler auf deren Festlegung durch Gesetz hin: "Mein Ruhebezug ist nicht höher und nicht niedriger als bei anderen ehemaligen Politikern, sondern exakt gleich hoch im Sinne des Bezügegesetzes."
Ermittlungen in Telekom-Affäre abgeschlossen
Ungemach könnte Gorbach indessen in der Telekom-Affäre drohen: die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Geldwäscherei sind abgeschlossen. Nach einem ersten Vorhabensbericht im Februar fertig forderte das Justizministerium noch weitere Ermittlungen. Wie "Salzburger Nachrichten" und "Österreich" am Mittwoch berichten, ist nun auch der ergänzte Bericht fertig. Die Letztentscheidung über Anklage bzw. Einstellung des Verfahrens liegt nun beim Justizministerium.
Gorbach war ab 1989 im Vorarlberger Landtag, danach in der Landesregierung und von 2003 bis 2007 Vizekanzler und Verkehrsminister. Nach Gorbachs Ausscheiden aus der Politik flossen dann 268.000 Euro von der Telekom an seine Sekretärin. Telekom-Kronzeuge Gernot Schieszler stellte die Zahlungen in Zusammenhang mit der von Gorbach zugunsten der Telekom geänderten "Universaldienstverordnung", was dieser aber bestreitet.
(APA)