Strafen für Hochegger und Rumpold sind rechtskräftig

Die Strafe gegen Hochegger ist rechtskräftig.
Die Strafe gegen Hochegger ist rechtskräftig.(c) APA (Herbert Neubauer)
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Die Staatsanwaltschaft Wien legt kein Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Die beiden Verurteilten sind nun Kandidaten für die Fußfessel.

Die Strafen für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger in der Telekom-Affäre sind rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert die am vergangenen Dienstag über Rumpold verhängten 33 Monate teilbedingt ebenso wie die zwei Jahre teilbedingt für Hochegger.

"Wir haben in beiden Fällen kein Rechtsmittel angemeldet", gab Behördensprecherin Nina Bussek nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit am Freitagnachmittag bekannt. Auch Hochegger-Verteidiger Karl Schön wird die Strafe nicht bekämpfen. "Die acht Monate, die er verbüßen muss, werden nicht weniger. Er wird sie absitzen. Er wird jetzt in den Strafvollzug überstellt und wird dort die Fußfessel beantragen", meinte der Anwalt.

Rumpold hatte seine 33 Monate, davon elf Monate unbedingt, wegen Untreue als Beteiligter bereits unmittelbar nach der Verhandlung als "angemessen" bezeichnet und akzeptiert. Sein Verteidiger Markus Singer deutete schon am Dienstag an, dass Rumpold versuchen wird, den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest statt im Gefängnis zu verbringen.

Hochegger und Rumpold "klassische" Fußfessel-Kandidaten

Mit zu verbüßenden acht bzw. elf Monaten - je zwei Drittel ihres Strafausmaßes bekamen sie unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen - erscheinen Hochegger und Rumpold als klassische Fußfessel-Kandidaten. Falls der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt, kommt grundsätzlich der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests in Betracht.

Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland, ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie die schriftliche Einwilligung der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Überdies müsste im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Wohnverhältnisse und das soziale Umfeld keine Risikofaktoren darstellen, die das Einhalten der Bedingungen erschweren, an die das Tragen der Fußfessel geknüpft wird.

Auch das Urteil gegen Rumpold ist rechtskräftig.
Auch das Urteil gegen Rumpold ist rechtskräftig.(c) APA (Herbert Neubauer)

Hochegger und Rumpold werden demnächst ihre Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Hochegger, der sich wegen Fluchtgefahr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt nach wie vor in U-Haft befindet, wird seine Inhaftierung offenbar nicht weiter bekämpfen. Es ist zwar eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) anhängig, sein Verteidiger wird sich aber nicht dagegen sperren, wenn Hochegger mit dem nun rechtskräftigen Urteil in eine Vollzugsanstalt verlegt wird. Dort kann er die Fußfessel beantragen, die Genehmigung obliegt dem betreffenden Anstaltsleiter.

"Meiner Meinung nach sind sämtliche Kriterien erfüllt. Hochegger hat einen Wohnsitz in Mürzsteg, und als Pensionist muss er keine Beschäftigung nachweisen. Es genügt ein strukturierter Tagesablauf", erklärte Anwalt Schön. Er könne sich vorstellen, dass der Ex-Lobbyist eine gemeinnützige Leistung im Ausmaß von 20 Wochenstunden erbringt: "Das kann er bei der Caritas, beim Roten Kreuz oder vielleicht auch bei der Gemeinde machen."

Die Gründe für die Verurteilungen

Hochegger war laut rechtskräftigem Urteil eine "zentrale Rolle" bei zwei Zahlungen der Telekom Austria (TA) Richtung BZÖ zugekommen. Der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für das Unternehmen eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken. Er vermittelte 2006 an die Orangen, die damals an der Seite der ÖVP als Juniorpartner an der Regierung beteiligt waren, zwei Geldspritzen von insgesamt 960.000 Euro, die dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006 dienten. Der Geldfluss, der über parteinahe Werbeagenturen lief, wurde mit Scheinrechnungen verschleiert.

Bei Rumpold war es um die Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die dieser im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der TA ebenfalls auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete Rumpold zur Gegenverrechnung seiner offenen Forderungen mit der FPÖ. Eingefädelt soll diesen Deal der damals starke Mann der FPÖ, der im Herbst 2008 verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, haben.

(APA)

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