Von Buwog bis Pensionen: VfGH hat Nachholbedarf

Verfassungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof(c) Clemens Fabry
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Weil das Verfahren zur Anfechtung der Hofburg-Stichwahl Priorität hatte, wurden im Juni mehrere öffentliche Verhandlungen verschoben.

Viele im Juni wegen des Riesenverfahrens zur Wahlanfechtung liegen gebliebene Causen stehen auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) für die am Donnerstag startende Herbstsession. Bis 15. Oktober berät das Höchstgericht unter anderem über die OeNB-Pensionen, das Jagdverbots-Verbot, die Tiroler Agrargemeinschaftsfrage - aber auch die neuen Themen Buwog-Anklage oder Glücksspielgesetz.

Weil das Verfahren zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ - mit der Einvernahme von 67 Zeugen an fünf Verhandlungstagen - Priorität hatte, wurden im Juni mehrere öffentliche Verhandlungen verschoben. Sie werden jetzt - neben einer Verhandlung zu den Lagezuschlägen im Mietrecht am 3. Oktober - nachgeholt: Die Nationalbank-Sonderpensionen stehen am 28. September am Programm, das Verbot eines Jagdverbotes am 27. September, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz am 4. Oktober und das Tiroler Flurverfassungsgesetz am 29. September.

Streit über die Tiroler Agrargemeinschaften

Beim "Flurverfassungslandesgesetz" geht es um den langen Streit über die Tiroler Agrargemeinschaften - konkret deren Nutzungsrechte an Wald und Weide. 2014 hatte die schwarz-grüne Landesregierung versucht, mit einem Agrargesetz einen Schlussstrich zu ziehen. Dies gelang nicht: Oppositionelle Landtagsabgeordnete unter anderem von SPÖ, FPÖ, "impuls Tirol" und Liste Fritz brachten die Causa mit einer 147 Seiten langen Beschwerde vor den VfGH. Sie argumentieren, dass Teile der Regelung den Gemeinden schaden und die Kosten zulasten der Gemeindebürger gehen würden.

(APA)

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