Habsburger-Beschwerde für Experten "aussichtslos"

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WOLFSBERG HABSBURG-LOTHRINGEN(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Mitgliedern regierender oder ehemals regierender Herrscherhäuser ist es untersagt, bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren. Ulrich Habsburg-Lothringen hat einen Gesetzesprüfungsantrag eingebracht.

Wien/Wolfsberg. Heinz Mayer, Dekan des Wiener Juridicum und Professor für Verfassungsrecht, hält das Vorhaben für „aussichtslos“. Die Bestimmung stehe so in der Verfassung, die Verfassungsrichter könnten gar nicht anders handeln, als den Antrag abzuweisen. Der Anwalt Rudolf Vouk hat im Auftrag von Ulrich Habsburg-Lothringen einen Gesetzesprüfungsantrag die Bundespräsidentenwahlordnung betreffend eingebracht. Mitgliedern regierender oder ehemals regierender Herrscherhäuser ist es nämlich untersagt, bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren. In der Beschwerde wird argumentiert, dass mit dieser Bestimmung in der Bundesverfassung das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Sachlichkeitsgebot, das Bestimmtheitsgebot und das Recht auf freie und demokratische Wahlen verletzt würden.

Heinz Mayer ist allerdings der Auffassung, dass diese Rechte für Habsburger nur eingeschränkt gelten. Denn ein wesentliches Element der Bundesverfassung sei das republikanische Prinzip. Und dieses sei höher zu bewerten als beispielsweise das oben genannte Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Die Väter der Verfassung wollten seinerzeit mit allen Mitteln eine Rückkehr der Monarchie verhindern. Daher habe man in die Verfassung auch „ausdrücklich“ hineingeschrieben, dass Mitglieder von Herrscherhäusern vom passiven Wahlrecht bei Präsidentschaftwahlen ausgeschlossen seien. Und das sei weiterhin geltendes Verfassungsrecht.

Änderung per Volksabstimmung

Eine Änderung könnte jedoch auf politischem Wege herbeigeführt werden. Hierbei müsste aber im Detail geklärt werden, ob eine Zweidrittelmehrheit im Parlament genügt, um diese Anti-Habsburger-Bestimmung aufzuheben, oder ob auch eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss.

Geklagt hat Ulrich Habsburg-Lothringen gemeinsam mit seiner Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen. Bei ihr sei der Fall noch krasser, meint Anwalt Vouk. Erst durch ihre Heirat sei die geborene Gabriele Wetschnig von der Wahl ausgeschlossen.

Das Verbot bezieht sich aber nicht nur auf die Habsburger. „Es dürften auch Wittelsbacher und Hohenzollern, Karadordevici und Obrenovici, Liechtensteiner und Stuarts, selbst Ashanti-Könige, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht für das Amt kandidieren“, so Vouk.

ZUR PERSON

Ulrich Habsburg-Lothringen (67).
Der Grünen-Gemeinderat aus Wolfsberg entstammt der Toskana-Linie der Habsburger und war bis zu seiner Pensionierung Forstwirt. Er kandidierte auch bei Nationalratswahlen und setzt sich für die Rechte der Kärntner Slowenen ein. [APA/Eggenberger]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2009)

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