Die SPÖ lehnt das Konzept von VP-Innenminister Sobotka ab und stellt sich auf die Seite der Landesflüchtlingsreferenten, die Fünf-Euro-Jobs vorschlagen.
Die SPÖ stellt sich in der Diskussion um die Entlohnung von Asylwerbern für gemeinnützige Tätigkeiten auf die Seite der Bundesländer. Die zuständigen Landesflüchtlingsreferenten hätten einen Vorschlag gemacht, der "produktiv" sei, sagte Sozialminister Alois Stöger am Dienstag. Gefragt, ob also der jüngste Vorschlag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht produktiv sei, meinte Stöger: "So kann man das ausdrücken."
Sobotka hatte am Montag vorgeschlagen, Asylwerber für gemeinnützige Tätigkeiten möglichst bundeseinheitlich mit 2,50 Euro pro Stunde zu entlohnen, wobei der Höchstverdienst bei 110 Euro pro Monat liegen würde. Die Landesflüchtlingsreferenten wiederum hatten fünf Euro Stundenlohn vorgeschlagen bei maximal zehn möglichen Stunden pro Woche.
Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) findet "für eine Stunde Arbeit eines Menschen einen Betrag von 2,50 Euro obszön." Und SP-Klubobmann Andreas Schieder betonte, Sobotka sei bei der Landesflüchtlingsreferenten-Konferenz dabei gewesen und habe die Vorschläge gutgeheißen - er wisse nicht, was sich in der Zwischenzeit geändert habe.
Mitterlehner sieht "keinen ideologischen Konflikt"
Es gebe unterschiedliche Argumente, versuchte ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer im Pressefoyer nach dem Ministerrat zu kalmieren. Es brauche eine möglichst sachliche Debatte und er glaube an eine vernünftige Lösung. Zum Betrag von 2,50 Euro argumentierte Mahrer, dass es sich um keine Arbeit handle, die gemäß Kollektivvertrag zu bewerten sei. Es gehe um die Intention, so sollten die Menschen beispielsweise nicht herumsitzen. Es handle sich eben um eine "spezielle Situation", erklärte Mahrer. "Leider gehen die Emotionen immer hoch."
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hatte zuvor von einer technischen Frage gesprochen, wie man den Betrag von der Größe her ansetzt. "Ich sehe da keinen ideologischen Konflikt oder eine Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien."
(APA/Red.)