Amtsgeheimnis: Auch bei Neuregelung bleibt vieles unter Verschluss

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Beschaffungs- und Beraterverträge etwa sollen auch mit dem geplanten "Informationsfreiheitsgesetz" vertraulich bleiben.

Auch mit dem geplanten "Informationsfreiheitsgesetz" werden zahlreiche Unterlagen der Verwaltung unter Verschluss bleiben. Als Beispiel nannte der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, Gerhard Hesse, am Mittwoch beim Hearing im Verfassungsausschuss Beschaffungs- und Beraterverträge.

Für Hesse wäre die Reform ein wesentlicher Fortschritt, weil der Öffentlichkeit damit auch der unmittelbare Zugang zu Dokumenten der Verwaltung möglich wäre. Allerdings machte er auch klar, dass viele Informationen weiterhin vertraulich bleiben würden. So verneinte er etwa die Frage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser, ob künftig etwa die Kosten des Grenzzaunes in Spielfeld erfragt werden könnten. Dies deshalb, weil damit die Preiskalkulation des Lieferanten öffentlich würde. Auch Beraterverträge würden wohl nicht offengelegt.

"Viel versprochen, aber viel zurückgenommen"

Genau diesen Punkt kritisierte Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit. Denn gerade solche Informationen seien zur Korruptionsbekämpfung wichtig. Er befürchtet, dass Behörden bei der Auskunfterteilung weiterhin willkürlich vorgehen werden und kritisiert die geplanten Kosten von 30 Euro für die Ausstellung eines negativen Bescheides. Barth hätte sich eine stärkere Orientierung an internationalen Vorbildern erhofft und kritisiert, "dass sehr viel versprochen wird, aber durch Ausnahmen sehr viel zurückgenommen".

Verena Madner von der WU-Wien gab zu bedenken, dass die Antwortfristen der Verwaltung in anderen Ländern deutlich kürzer seien als die für Österreich vorgesehenen zwei Mal acht Wochen. Und sowohl Steiner als auch der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger verwiesen darauf, dass auch das parlamentarische Fragerecht erweitert werden müsste. Ansonsten würde das Informationsfreiheitsgesetz nämlich weiter reichen als das "Interpellationsrecht" der Abgeordneten.

Länder wollen "Zustimmungsvorbehalt"

Namens der Länder gab der oberösterreichische Landtagsdirektor Wolfgang Steiner zwar Grünes Licht für ein bundeseinheitliches Informationsfreiheitsgesetz. Bei künftigen Gesetzesänderungen wollen die Länder aber mitreden: "Eine bloße Mitwirkung ohne echten Zustimmungsvorbehalt" lehnen sie ab. Damit solle gesichert werden, dass den Bedürfnissen der Länder im (dann einheitlichen) Bundesgesetz Rechnung getragen werde, so Steiner. Eigene zusätzliche Ausführungsgesetze der Länder werde es aber nicht geben.

Außerdem pochen die Länder im Abtausch für die Zustimmung zum bundeseinheitlichen Informationsfreiheitsgesetz darauf, dass ihnen der Bund in anderen Bereichen eine längere Leine lässt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben SPÖ und ÖVP bereits vor Monaten via Bundesrat eingebracht. Kernpunkte: Die Länder dürfen die Grenzen der politischen Bezirke künftig selbst festlegen, Schwerpunktbildungen bei den Bezirkshauptmannschaften vornehmen, das Zustimmungsrecht des Bundes zur Bestellung des Landesamtsdirektors entfällt. Im Gegenzug darf der Bund Bezirksgerichte zusammenlegen, ohne ein Länder-Veto fürchten zu müssen.

Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) zeigte sich einmal mehr zuversichtlich, noch heuer zu einer Entscheidung über das neue Gesetz zu kommen. Für die nötige Zweidrittelmehrheit ist die Koalition auf FPÖ oder Grüne angewiesen. Beide Parteien stellen allerdings noch Bedingungen: Der FPÖ geht es u.a. um die Ausweitung des parlamentarischen Fragerechts in Richtung öffentliche Unternehmen, die Grünen fordern deutliche Verbesserungen am Entwurf.

(APA)

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