Mindestsicherung: Kein Deal, kein Zuschuss

Gibt es keine bundesweite Lösung, müssten Länder für die Krankenversicherung zahlen.

Wien. Sollte die harmonisierte Sozialhilfe, also die Mindestsicherung, nach sechs Jahren nicht mehr verlängert werden, müssen die Länder ab 2017 wieder eigene Regelungen einführen. Und das könnte zu einem großen Nachteil für sie führen. Denn: Nach dem Scheitern der Verhandlungen könnte der Bund theoretisch seinen Zuschuss an die Länder für die Krankenversicherung der Bezieher stoppen.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) machte den Ländern am Mittwoch ein Angebot: Er schlägt eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Mindestsicherungsbezieher vor. Im Gegenzug für diese „solide und langfristige Lösung“ könnte der Bund weiterhin einen Teil der Kosten dafür übernehmen. Mit dieser Pflichtversicherung solle garantiert sein, dass auch künftig alle Mindestsicherungsbezieher krankenversichert sind, hieß es dazu im Sozialministerium.

Konkret könnten die Länder die Betroffenen damit wie bisher zu einem begünstigten Tarif bei der Krankenversicherung anmelden, der Bund würde den Rest zuschießen und somit einen Teil der Kosten tragen. Klubobmann Reinhold Lopatka (ÖVP) hatte kurz zuvor noch davor gewarnt, den Ländern den Zuschuss zu streichen.

Kürzungen in Niederösterreich

Läuft die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern tatsächlich aus, dürfte es in mehreren Regionen zu Kürzungen kommen. Oberösterreich hat die Mindestsicherung für Flüchtlinge bereits von 914 auf 520 Euro gekürzt, Niederösterreich will kommende Woche nachziehen: Wer seinen Aufenthalt nicht zumindest in fünf der letzten sechs Jahre in Österreich hatte, erhält maximal 572,50 Euro. Außerdem wird die Mindestsicherung für Familien mit Kindern bei 1500 Euro gedeckelt. Wien, wo gut die Hälfte der 284.374 Mindestsicherungsbezieher leben, will verstärkt auf Sachleistungen setzen und denkt eine Wartefrist für Zuzügler aus anderen Bundesländern an. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2016)

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