Parlament: Raufhandel mit FPÖ-Beteiligung

Landtagsabgeordneter Johann Gudenus.
Landtagsabgeordneter Johann Gudenus.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der U-Ausschuss bringt eine undurchsichtige Affäre in einem Wiener Lokal zutage. Demnach waren am 16. Juli zwei FPÖ-Politiker, der Nationalratsabgeordnete Herbert und der Landtagsabgeordnete Gudenus, im Wiener Hotel Hillinger in einen Raufhandel verwickelt.

WIEN. Peter Westenthaler und die bei ihm durchgeführte Rufdatenerfassung waren am Dienstag Hauptthema bei der Sitzung des Spitzel- und Spionage-Untersuchungsausschusses im Parlament.

Für die meiste Aufregung sorgte aber ein Thema, das nur am Rande vorgebracht wurde. Der grüne Abgeordnete Peter Pilz war es, der Staatsanwalt Thomas Vecsey mit der Affäre konfrontierte. Demnach waren am 16. Juli zwei FPÖ-Politiker, der Nationalratsabgeordnete Werner Herbert und der Landtagsabgeordnete Johann Gudenus, im Wiener Hotel Hillinger in einen Raufhandel verwickelt, beide sind in dem Verfahren als Beschuldigte geführt. Gudenus soll zwei Kontrahenten mit einem Pfefferspray in die Augen gesprüht haben, Herbst einen mit einer Flasche niedergeschlagen und verletzt haben. Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Laut Darstellung der FPÖ sind damals die Frauen der beiden Politiker sexuell belästigt worden, Herbst und Gudenus seien ihnen zu Hilfe gekommen. Pilz wollte der Frage nachgehen, warum die beiden Politiker als Beschuldigte geführt werden und als solche auch schon von der Polizei einvernommen wurden, ohne den Immunitätsausschuss des Nationalrats bzw. des Wiener Landtags zu informieren. Da es sich um ein noch offenes Verfahren handelt, wurden diese Fragen dann in einer nicht-öffentlichen Sitzung erörtert.

Zeuge oder Beschuldigter?

Eine Aufhebung der Immunität ist in so einem nicht zwingend notwendig. Wenn der Tatbestand offenkundig nichts mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zu tun hat, darf der Staatsanwalt ermitteln – es sei denn, der Abgeordnete selbst pocht auf seine Immunität. Dann müsste das Parlament entscheiden. Denn schließlich könnte selbst ein Raufhandel, etwa im Zuge einer Demonstration, etwas mit der politischen Tätigkeit zu tun haben.

In der Causa Westenthaler drehten sich die Befragungen der Staatsanwälte um die Frage, ob dieser als Zeuge oder Beschuldigter behandelt wurde. Die meisten Abgeordneten vermuten ja, dass die Staatsanwaltschaft den BZÖ-Mandatar nur deshalb als Zeugen geführt hat, um ungeachtet der Immunität Westenthalers Handy überwachen zu können.

Staatsanwalt Vecsey betonte mehrfach, man habe nur jenen Polizeibeamten suchen wollen, der Westenthaler angeblich geheime Informationen gegeben hat. Es habe keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass Westenthaler diesen aktiv zum Bruch des Amtsgeheimnisses angestiftet habe, und nur das wäre strafbar gewesen.

Ebenfalls im U-Ausschuss: Martin Kreutner, Chef des Büros für Interne Angelegenheiten. Der bestritt, dass seine Dienststelle Akten an Medien weitergegeben habe, und verwies darauf, dass auch Zeugen Akteneinsicht gehabt und damit Infos weitergegeben haben könnten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2009)

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