Ist Niederösterreichs Sozialgeld-Modell gesetzeskonform?

Symbolbild: Mindestsicherung
Symbolbild: Mindestsicherung (c) Clemens Fabry (Presse)
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Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz widersprechen, warnen Experten.

Die in Niederösterreich am heutigen Donnerstag zum Beschluss stehende Neuregelung der Mindestsicherung stößt bei Verfassungs- und Sozialrechtsexperten auf Bedenken. Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Grundsätzlich halte er einen "Deckel" auf die Geldleistung von 1500 Euro für verfassungskonform, aber nur dann, wenn im Bedarfsfall dieser Bedarf (etwa Wohnraum) mittels Sachleistungen abgegolten werde, so Mazal (vorgesehen ist dies im niederösterreichischen Modell nach derzeitigem Stand jedoch nicht, Anm.). Verfassungsrechtlich problematisch sei der "Deckel", da die Grenze von 1500 Euro für alle Haushalte gelte - unabhängig davon, wie viele Personen davon leben müssen, so der Experte. "Leute mit mehr Kindern haben einen höheren Bedarf", sagte Mazal. Nur im Falle dessen, dass es eine "Härte-Klausel" gebe, wäre eine solche Obergrenze bei der Mindestsicherung verfassungskonform, wiederholte der Arbeitsrechts-Experte seine bereits im "profil" geäußerte Meinung.

"Starre Grenze verstößt gegen Gleichheitssatz"

Ähnlicher Ansicht ist Verfassungsrechtler Theo Öhlinger: "Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz", sagte er. Er hält auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, für bedenklich.

"Das widerspricht dem Begriff der Mindestsicherung: Eine Mindestsicherung unter das Maß der Mindestsicherung zu senken, verstößt gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben." Dies sei verfassungsrechtlich problematisch, "weil die Idee der Würde des Menschen unserem gesamten Grundrechtssystem zugrunde liegt, auch wenn das in der Bundesverfassung oder niederösterreichischen Verfassung nicht explizit verankert ist." Der Verfassungsgerichtshof habe aber klargestellt, dass die Würde des Menschen als Grundsatz des Verfassungsrechts gilt.

Wie Mazal würde auch laut Öhlinger die Einführung von Härte-Klauseln die Pläne entschärfen. Dabei würde es aber auf die Höhe ankommen, sagte er.

Niederösterreichs Sozialgeld-Novelle

Die am Nachmittag anstehende Novelle der bedarfsorientierten Mindestsicherung sieht laut aktuellem Stand vor, die Sozialleistung pro Haushalt mit 1500 Euro zu deckeln. Dabei soll jedes Einkommen miteingerechnet werden. Von diesem Betrag müssen die Betroffenen auch ihre Aufwendung für Wohnkosten decken. Ausnahmen gibt es für Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, oder die dauernd arbeitsunfähig sind.

Weiters kommt eine "BMS light" für Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten. Die Höhe der Leistungen wird hier für eine erwachsene Person bei 572,50 Euro liegen, wobei darin auch ein Integrationsbonus enthalten ist. Denn "BMS light"-Bezieher werden verpflichtet, Maßnahmen zur besseren Integration zu erfüllen, wie zum Beispiel Deutsch- oder Wertekurse zu absolvieren. Bei Verweigerung werden die Leistungen gekürzt.

Ebenfalls geändert werden soll am Donnerstag das niederösterreichische Wohnungsförderungsgesetz: Demnach muss man künftig mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit einem Wohnsitz in Österreich gemeldet sein, um einen Antrag auf den niederösterreichischen Wohnzuschuss stellen zu können.

(APA)

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