Im Wortlaut: Gemeinsame Erklärung der Opposition

Nach der Ablehnung von SPÖ und ÖVP von Minister-Ladungen zum U-Ausschuss stellen die Oppositionsparteien ein Ultimatum.

Die Situation im Untersuchungsausschuss hat sich geändert. ÖVP und SPÖ verhindern mit ihrer Mehrheit die Ladung der Ministerinnen für Justiz und Inneres. Damit blockiert die ÖVP mit Unterstützung der SPÖ die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses. "Gemäß Artikel 53 B-VG ist der Nationalrat berechtigt, durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die beauftragt werden, die Führung der Bundesverwaltung in bestimmten Belangen zu überprüfen" (siehe Zögernitz, Seite 191, Anm. 4 zu § 33 der NRGO).

Die Führung der Bundesverwaltung wird durch die zuständigen Bundesminister wahrgenommen. Mit ihrer Weigerung hindern ÖVP und SPÖ den Untersuchungsausschuss damit an der Erfüllung seiner Hauptaufgabe. Die drei Oppositionsparteien beharren daher darauf, dass Mitglieder der Bundesregierung in den U-Ausschuss geladen und dort unter Wahrheitspflicht befragt werden können.

Die drei Oppositionsparteien erwarten, dass bis zur Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Oktober von Seiten der Regierungsparteien eine verbindliche Zusage zur Ladung von BM Claudia Bandion-Ortner BM aD Maria Berger BM Maria Fekter BM aD Ernst Strasser vorliegt. Widrigenfalls kommen die drei Oppositionsfraktionen überein, ausschließlich zu diesem Thema eine Sondersitzung des Nationalrats vorzubereiten.

(Red.)

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