Rechnungshof: Schubhaftzentrum Vordernberg viel zu teuer

Flüchtlinge: Rechnungshof zerpflückt Anhaltezentrum Vordernberg
Flüchtlinge: Rechnungshof zerpflückt Anhaltezentrum VordernbergAPA/ERWIN SCHERIAU
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Das Anhaltezentrum in der Obersteiermark arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, kritisiert der RH.

Der Rechnungshof übt heftige Kritik am Betrieb des Anhaltezentrums Vordernberg und stellt dessen Sinnhaftigkeit infrage. Das 2014 eröffnete Schubhaftzentrum in der Obersteiermark arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, kritisieren die Rechnungshofprüfer in einem Bericht das zuständige Innenministerium.

Das Anhaltezentrum Vordernberg mit seinen 193 Haftplätzen war demnach seit der Eröffnung Anfang 2014 maximal zu 18 Prozent mit Schubhäftlingen ausgelastet, ab April 2015 tendierte die Belegung gegen Null. Eine höhere Auslastung konnte nur durch die Unterbringung von Verwaltungsverwahrungshäftlingen erreicht werden. Dies war laut Rechnungshof aber vertraglich gar nicht vorgesehen und hätte gänzlich andere Strukturen in baulicher und personeller Ausstattung erfordert.

Tatsächliche Kosten pro Hafttag 834 Euro

Moniert wird darüber hinaus, dass das Innenministerium bei der Anmietung des Gebäudes und bei den beauftragten Dienstleistungen für den Betrieb langjährige finanzielle Bindungen über 33 bzw. 15 Jahre in der Höhe von 8 Millionen Euro pro Jahr eingegangen ist, die unabhängig von der tatsächlichen Auslastung anfallen. Die Kosten für einen Haftplatz - bei angenommener Vollauslastung - lagen in Vordernberg mit 165 Euro pro Tag mehr als dreimal so hoch wie in Salzburg mit 50 Euro pro Tag. Die tatsächlichen Kosten je Hafttag divergierten ebenfalls stark. Ein Hafttag in Wien Rossauer Lände kostete bezogen auf des erste Halbjahr 2015 207 Euro, in Vordernberg 834 Euro, heißt es im Rechnungshofbericht.

Für die Planung und Errichtung des Anhaltezentrums gab das Innenministerium rund 24 Millionen Euro (netto) aus. Allein die Mietkosten stellen eine jährliche Belastung von 2,66 Millionen Euro dar. Das Ministerium bezahle die Errichtungskosten damit innerhalb der vertraglichen Bindungsdauer gleich 2,5 fach.

Scharfe Kritik gibt es auch am Vergabeverfahren des Innenministeriums und der Gemeinde Vordernberg. In dem von der Gemeinde durchgeführten Verfahren waren die Eignungs-, Ausschluss- und Bewertungskriterien so eng gefasst, dass lediglich ein Bieter - eine private Sicherheitsfirma - ein Angebot legte. Eine Wettbewerbssituation war dadurch nicht gegeben. Die Details dieses geheimen Ausschreibungsverfahrens konnte der Rechnungshof gar nicht erst prüfen, weil das Innenministerium offenbar die entsprechenden Auskünfte gegenüber den Prüfern verweigerte, und der Rechnungshof Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nicht prüfen darf.

Ziel eines "Kompetenzzentrums" nicht erreicht

Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, das auch im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 festgehalten wurde, nämlich ein "Kompetenzzentrum" für Schubhaft mit 250 Haftplätzen zu erreichten, und so für Effizienzsteigerungen bei fremdenpolizeilichen Maßnahmen zu sorgen, sieht der Rechnungshof jedenfalls nicht erreicht. Die Entscheidung für den Standort beruhte nicht auf "nachvollziehbaren strategischen und wirtschaftlichen Planungen", so die Prüfer. Rund 80 Prozent der Abschiebungen wurden über Grenzübergangsstellen in unmittelbarer Nähe zu den Polizeianhaltezentren Wien durchgeführt. Alleine daraus ergaben sich klare Standortnachteile für die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des in der Steiermark liegenden Schubhaftzentrums. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb in Abstimmung mit der Gemeinde Vordernberg, Möglichkeiten einer alternativen Verwendung auszuarbeiten und die Einrichtung einer adäquaten Nutzung zuzuführen.

Empfehlungen gab der Rechnungshof auch für das Schubhaftsystem generell: Das Polizeianhaltewesen sollte im Hinblick auf die Entwicklung der Häftlingszahlen, die verfügbaren Kapazitäten sowie die personelle Ausstattung evaluiert und neu konzipiert werden. Die durchschnittliche Belegung der Polizeianhaltezentren ging nämlich zwischen 2010 und 2015 bundesweit um 86 Prozent von 357 auf 52 Schubhäftlinge pro Tag zurück. Bei mehr als der Hälfte der Personen, gegen die eine aufenthaltsbeendende Entscheidung erlassen wurde, war übrigens nicht dokumentiert, ob sie Österreich auch tatsächlich verlassen haben. Allein im Zeitraum von 2010 bis 2014 bestanden über den Verbleib von insgesamt 39.370 Personen keine zuverlässigen Informationen. Der Rechnungshof fordert deshalb, dass der Anteil der tatsächlichen Außerlandesbringungen von Schubhäftlingen gesteigert wird.

(APA)

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