Ermittlungen gegen FP-Abgeordneten Deimek eingestellt

Ermittlungen gegen FP-Abgeordneten Deimek eingestellt
Ermittlungen gegen FP-Abgeordneten Deimek eingestellt(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Deimek teilte einen islamfeindlichen Tweet, in dem von "dauergeilen Barbaren" die Rede war. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass er den ganzen Inhalt des Beitrages tatsächlich gelesen hat.

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat die Ermittlungen gegen den Abgeordneten und stellvertretenden oberösterreichischen FPÖ-Obmann Gerhard Deimek wegen des Verdachts der Verhetzung eingestellt. Das bestätigte ihr Sprecher Andreas Pechatschek am Freitag dem ORF Radio Oberösterreich.

Deimek hatte via Twitter einen islamfeindlichen Beitrag des Deutschen Akif Pirincci geteilt, in dem von "dauergeilen Barbaren" die Rede, vor denen "keine Deutsche mit einer Vagina mehr sicher ist, egal wie alt". Der Parlamentarier schrieb dazu: "Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber." Daraufhin hatten die Grünen Deimek angezeigt. Im März stimmte der Nationalrat der Aufhebung seiner Immunität zu.

Die Ermittlungen seien nun "im Zweifel" eingestellt worden, so Pechatschek. Denn es sei nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass der Politiker den ganzen Inhalt des Beitrages tatsächlich gelesen und seinen Kommentar auch darauf bezogen hat. Die Oberstaatsanwaltschaft habe die Einstellung abgesegnet. Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz hat nun 14 Tage Zeit zu entscheiden, ob die Causa noch einmal überprüft werden muss.

Walser über Einstellung "erstaunt"

Der Grüne Abgeordnete Harald Walser, der Deimek wegen Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, zeigte sich über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens "erstaunt". Sollte es dabei bleiben, sieht er angesichts des dann "zahnlosen Gesetzes" Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.

Wenn die Begründung der Staatsanwaltschaft Steyr so durchgehe, würde es nie zu einer Anklage oder Verurteilung kommen, befürchtet Walser. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, es sei nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass Deimek den ganzen Inhalt des Beitrages, den er weiterverbreitet hat, tatsächlich gelesen hat. Denn, so Walser, Deimek selbst habe auf Twitter geschrieben: "Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber."

Die Grünen hatten sich bei der Anzeige auf die Strafrechtsreform, die seit dem 1. Jänner 2016 gilt, berufen. Demnach drohen jemandem, der verhetzende Inhalte "in gutheißender oder rechtfertigender Weise" verbreitet, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Angesichts der nun drohenden Verfahrenseinstellung stelle sich die Frage, ob die Novelle der Intention des Gesetzgebers gerecht wird, so Walser.

(APA)

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