Jörg Haiders Privatleben beschäftigt Gerichte

Jörg Haider
Jörg Haider (c) REUTERS (HERBERT NEUBAUER)
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Das Landesgericht Graz soll eine einstweilige Verfügung an "Österreich", "News" und die "Bild"-Zeitung überstellt haben. Auch Wien habe es Anträge gegeben, so "Österreich"-Herausgeber Fellner.

"Enthüllungen" über das Privatleben des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider beschäftigen heimische Gerichte: Die Tageszeitung "Österreich" berichtet am Donnerstag, dass das Landesgericht ihr - ebenso wie der "Bild"-Zeitung und dem Magazin "News" - eine Einstweilige Verfügung auf "Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dr. Jörg Haiders" überstellt habe.

Stein des Anstoßes war ein Artikel in der "Bild"-Zeitung mit angeblichen Enthüllungen aus Haiders Privatleben, den heimische Tageszeitung zitierten.

Bis zu 100.000 Euro Strafe für Wiederholung

Auch in Wien habe es einige Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen eine ganze Reihe von Zeitungen gegeben, so "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner. Sollte die "Bild"-Zeitung die "Enthüllungen" wiederholen, wird laut "Österreich" eine Exekutionsstrafe von bis zu 100.000 Euro fällig.

"Österreich" selbst hat einen Verfügungsantrag vom Handelsgericht Wien erhalten, berichtete Fellner. Für "News" gab es ebenfalls einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, auf den man fristgerecht geantwortet habe, sagte "News"-Generalgeschäftsführer Oliver Voigt. "Wir sind überzeugt, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen werden", so Voigt.

Welche Persönlichkeitsrechte hat Verstorbener?

Fellner will die Causa ausjudiziert sehen und gegebenenfalls auch in Berufung gehen. Es gehe hier allgemein um die Frage, "ob es einen postmortalen Persönlichkeitsschutz gibt und wenn ja, wie lange dieser gilt".

Diese Frage sei nicht nur für Zeitungen sondern vor allem für Historiker interessant, die in posthumen Biografien "historische Wahrheiten" aus dem Privatbereich berühmter Persönlichkeiten aufdecken. Daran, dass Jörg Haider eine Person von öffentlichem Interesse ist, hat Fellner jedenfalls keine Zweifel. Der "Österreich"-Herausgeber geht auch davon aus, dass ihm - in letzter Instanz - der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg mit dieser Einschätzung recht geben wird.

(APA/Red.)

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