Fekter sprach von einer auf 28 Tage oder einen Monat befristeten "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber. Ein einfacher Gesetzesbeschluss reiche. Dies sei aber verfassungswidrig, warnt Jurist Mayer.
Wien (aich). Im Streit um das geplante Erstaufnahmezentrum in Eberau geht Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) in die Offensive. Künftig sollen Asylwerber das Erstaufnahmezentrum während der Erstabklärung nicht mehr verlassen dürfen, sagte Fekter am Sonntag in der ORF-„Pressestunde". Bei der Erstabklärung wird festgestellt, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. Falls ja, darf der Asylwerber das Erstaufnahmezentrum verlassen und wird einem der neun Bundesländer zugeteilt. Dort kann er den Ausgang des Asylverfahrens abwarten.
Fekter sprach von einer auf 28 Tage oder einen Monat befristeten „Anwesenheitspflicht" für Asylwerber. Durch diese Maßnahme will Fekter den Bürgern von Eberau die Angst vor einem Asylzentrum nehmen. Die neuen Regeln würden auch für die Asylzentren in Traiskirchen und Thalham gelten. Die Anwesenheitspflicht wäre verfassungsrechtlich zulässig, so Fekter. Ein einfacher Gesetzesbeschluss reiche.
Dem widerspricht im Gespräch mit der „Presse" der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer. Er verweist auf das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit. Dieses legt fest, dass die Freiheit nur unter strengen Voraussetzungen beschränkt werden darf. Etwa, wenn dies notwendig ist, um eine beabsichtigte Ausweisung zu sichern. Ein Ausgehverbot für alle Asylwerber im Erstaufnahmezentrum sei aber auf jeden Fall unzulässig, so Mayer.
Die Chancen für eine politische Umsetzung von Fekters Plänen stehen aber ohnedies schlecht. Für Koalitionspartner SPÖ kommt ein Ausgehverbot für Asylanten nämlich nicht infrage. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek etwa ortet in Fekters Plan „ein so hohes Maß an Unmenschlichkeit, dass sich mir der Magen umdreht". Es sei „ganz sicher keine Lösung, Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Österreich einzusperren".
SPÖ erteilt klare Absage
Verteidigungsminister Norbert Darabos wird bei seinem heutigen Treffen mit Fekter der Anwesenheitspflicht von Asylanten eine Absage erteilen. „Es widerspricht der österreichischen Bundesverfassung, Menschen ohne ersichtliche Gründe einzusperren. Hier wird der Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen", zürnte Darabos. Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl - ein strikter Gegner eines Asylzentrums in Eberau - sprach von einem „Ablenkungsmanöver, das keine Lösung des Problems bringt". Verärgert zeigte sich die SPÖ auch darüber, dass sie von Fekters Ideen via Fernsehen erfahren musste.
Scharfe Worte kamen überdies von den Grünen: Die Abgeordnete Alev Korun will verhindern, dass aus den Erstaufnahmezentren „Einreisehaftzentren" werden. Das BZÖ hingegen beanspruchte die Urheberschaft von Fekters Vorschlag für sich. Man habe schon immer gefordert, dass Asylwerber bis zur Klärung der Verfahrenszuständigkeit das Asylzentrum nicht verlassen dürfen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2010)