Wiederbetätigung: Schuldspruch gegen Honsik bestätigt

Wiederbetätigung: Schuldspruch gegen Honsik bestätigt (Gernd Honsik im Jahr 2007 bei seiner Berufungsverhandlung)
Wiederbetätigung: Schuldspruch gegen Honsik bestätigt (Gernd Honsik im Jahr 2007 bei seiner Berufungsverhandlung)(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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In einer nichtöffentlichen Sitzung des Obersten Gerichtshofes wurde das umstrittene Urteil wegen NS-Wiederbetätigung gegen den Neonazi Gerd Honsik bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits vor einigen Wochen in nichtöffentlicher Sitzung den im vergangenen April vom Landesgericht Wien über Gerd Honsik verhängten Schuldspruch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt.

Urteil beidseitig angefochten

Ob es bei den fünf Jahren Haft für die zahlreichen Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz (VG) bleibt, entscheidet demnächst das Wiener Oberlandesgericht (OLG). Die Berufungsverhandlung um die Strafhöhe findet am 1. März statt, gab OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Montag bekannt.

Gegen das Strafausmaß hatte sich nicht nur Honsik, sondern auch die Staatsanwaltschaft beschwert. Der Anklagebehörde erscheinen fünf Jahre für den Holocaust-Leugner, der sich in einschlägigen Kreisen ungebrochener Popularität erfreut, nicht schuld- und tatangemessen.

2007 klickten die Handschellen

Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik anlässlich seiner Berufungsverhandlung wegen NS-Wiederbetätigung im Jahr 2007
Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik anlässlich seiner Berufungsverhandlung wegen NS-Wiederbetätigung im Jahr 2007(c) APA (Georg Hochmuth)

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab.



Dort blieb er fünfzehn Jahre unbehelligt und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift "Halt" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Im August 2007 wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt, wobei der Tatzeitraum sich auf die Jahre 1987 bis 2003 erstreckte.

(APA)

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