Terrorgesetz: SPÖ wird zustimmen

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Der Ministerrat beschließt die Novelle: Wer Terror gutheißt, muss mit Haft rechnen. Die SPÖ wird nach Änderungen im Entwurf des Justizministeriums zustimmen, auch wenn sie nach wie vor nicht ganz glücklich mit dem Gesetz ist. Die Opposition übt scharfe Kritik.

WIEN.Strafrechtliche Lücken im Kampf gegen Terroristen soll die Novelle schließen, die heute im Ministerrat beschlossen wird. Das Vorhaben ist umstritten, Kritiker fürchten, dass die Schwelle zur Strafbarkeit sehr gering ist („Die Presse“ berichtete am Montag). Auch die SPÖ wird aber im heutigen Ministerrat zustimmen, nachdem Ministerin Claudia Bandion-Ortner gegenüber ihrem ursprünglichen Entwurf einige Änderungen eingebaut hat. „Restlos glücklich ist man nie“, erklärte aber SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Montag.

Bedauerlich sei etwa, dass der „Mafia-Paragraf“ wegen des laufenden Verfahrens gegen die Tierschützer nicht präzisiert wurde. Man habe aber gegenüber der ÖVP Kompromisse eingehen müssen. Positiv hob Jarolim hervor, dass nun undefinierte Begriffe wie Hassprediger nicht mehr im Gesetz vorkommen. Scharfe Kritik am Vorhaben der Regierung kam hingegen von der Opposition. „In Österreich darf es bei der Terrorismusbekämpfung keine amerikanischen Zustände geben“, erklärte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Die Gefahr sei groß, dass durch das neue Gesetz auch völlig Unschuldige ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten könnten, sagte Steinhauser. FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer ortet sogar einen „Anschlag auf Bürger- und Freiheitsrechte“. Es werde eine „strafrechtliche Herrschaft über halbwegs freies Denken und Reden in die Hände des Staates gelegt“, so Fichtenbauer.

Beschlossen wird etwa eine Ausweitung des mit zwei Jahren Haft bedrohten Delikts Verhetzung. Künftig darf man in der Öffentlichkeit gegen eine Personengruppe auch nicht mehr wegen der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, einer Altersgruppe oder der sexuellen Neigung „hetzen“. Strafbar ist man schon, wenn man eine der genannten Gruppen „verächtlich macht“. Juristen schließen deswegen nicht aus, dass auch Kabarettisten bestraft werden könnten, die sich über Behinderte, Frauen oder Pensionisten lustig machen. Das Justizministerium dementiert das. Denn schon jetzt sei das Verächtlichmachen bestimmter Gruppen (etwa wegen der Rasse) untersagt, Kabarettisten seien aber nie angeklagt worden.

Terrorcamp: Zehn Jahre Haft

Erstmals gibt es ein eigenes Delikt, laut dem es strafbar ist, zu Terror aufzufordern oder ihn auch nur gutzuheißen (zwei Jahre Gefängnis angedroht). Wer Terroristen ausbildet, muss mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen, die „Schüler“ mit bis zu fünf Jahren. Wer in Medien Anleitungen zu terroristischen Straftaten gibt, darf mit bis zu zwei Jahren hinter schwedischen Gardinen rechnen.

Kritiker monieren, dass der Begriff des „Mitglieds“ einer kriminellen oder terroristischen Organisation weiterhin weit gefasst ist. Es reicht, wenn man die Vereinigung irgendwie fördert und von den Zielen der Organisation Bescheid weiß. Sympathisanten einer Organisation würden aber nie bestraft werden, verspricht Bandion-Ortner.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2010)

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