Kandidatur-Verbot: Ulrich Habsburg klagt Österreich

Ulrich Habsburg-Lothringen  Foto: Clemens Fabry
Ulrich Habsburg-Lothringen Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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"Verletzung der Menschenrechte": Weil die Habsburger bei Präsidentenwahlen nicht antreten dürfen, wurden nun rechtliche Schritte eingeleitet. Die SPÖ will über eine Änderung des Paragrafen reden.

Ulrich Habsburg hat gegen das Habsburger-Kandidaturverbot bei Präsidentenwahlen geklagt. Laut einem Bericht des "Ö1-"Morgenjournal" reichte er in Straßburg Beschwerde "wegen Verletzung des Menschenrechts auf Teilhabe an demokratischen Wahlen" ein.

Habsburg habe mit der Klage lange gewartet, erklärt sein Anwalt Rudi Vouk im "Morgenjournal". Bis zuletzt habe er gehofft, dass die Parteien von sich aus tätig und den umstrittenen "Habsburger-Paragrafen" ändern würden. Zuletzt hatte sich auch Bundespräsident Heinz Fischer für eine Aufhebung des Kandidaturverbots ausgesprochen.

Ulrich Habsburg hatte im April die nötigen Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur für das Präsidentenamt nicht zusammengebracht. Er hätte bei der Wahl aber ohenhin nicht antreten dürfen, denn die österreichische Gesetzeslage verbietet Mitgliedern ehemals regierender Häuser eine Kandidatur.

Aus der bisher skeptischen SPÖ kommen bereits positive Signale für eine Änderung der "Habsburger-Bestimmung". Klubobmann Josef Cap kündigt im "Morgenjournal" grundsätzliche Bereitschaft an, die Angelegenheit "noch in diesem Herbst" in Angriff zu nehmen. Allerdings will er vermögensrechtliche Fragen vorher geklärt haben. Es müsse vorher klargestellt werden, dass die Habsburger keine Ansprüche auf ehemals enteignete Güter oder gar Herrschaftsansprüche stellen könnten.

ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer verweist auf den Antrag seiner Partei, der schon seit dem Frühjahr im Parlament liegt. Demnach sei gleichzeitig auch klarzustellen, dass damit Restitutionsfragen nicht berührt seien. Molterer kündigt an, die Gespräche neuerlich aufzunehmen, und hofft, "den Widerstand der SPÖ überwinden zu können."

(APA)

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