Die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark wird zur Gänze gestrichen. Einschnitte gibt es unter anderem bei der Wohnbeihilfe und bei Zuschüssen zur Wohnhaussanierung.
Der steirische Sozialreferent Siegfried Schrittwieser (SPÖ) hat am Montag die Auswirkungen des Spar-Doppelbudgets 2011/2012 in seinem Bereich präsentiert. Gesamt werden rund 72 Millionen Euro eingespart, davon 63,7 Mio. Euro pro Jahr nachhaltig. Die volle Summe wird erst 2012 wirksam. "Zu diesen Maßnahmen gibt es keine Alternativen", sagte Schrittwieser. Man habe versucht, den Leistungsumfang zu reduzieren, statt Leistungen gänzlich zu streichen.
Ganz gestrichen wird nur die Pendlerbeihilfe im Ausmaß von 1,4 Millionen Euro. Im Bereich Arbeit wird außerdem der Bildungsscheck zur Berufsreifeprüfung sowie Arbeitsmarktprojekte reduziert. Unangetastet bleibt hier der Bildungsscheck für die außerordentliche Lehramtsprüfung und jener für Lehrlinge zur Berufsweiterbildung ebenso wie die Produktionswerkstätten und das Projekt Jobconnect.
Bei der Wohnbeihilfe will Schrittwieser durch die Reduktion der in diese miteinbezogenen Betriebskosten 50 Prozent sparen. Dies soll 16,8 Mio. Euro bringen. Weiters soll eine schärfere Kontrolle (dazu werden fünf Stellen neu geschaffen) Wohnbeihilfen-Missbrauch eindämmen helfen.
Beim Behindertenhilfegesetz peilt man eine Einsparung von gesamt 21,82 Mio. Euro an. Diese setzt sich aus einer Senkung der Kostenzuschüsse bei Heilbehelfen oder Therapien, einer Verschärfung von Kontrollen bei den Trägern sowie eine durchschnittlichen Kürzung der Tag- und Stundensätze um acht Prozent bei der Betreuung zusammen.
Einsparungen auch bei Wohnhaussanierung
In der Wohnhaussanierung sollen bis 2013 rund 18,8 Mio. Euro eingespart werden, dies geschehe aus dem Titel "Umfassende Sanierung" mit 45-prozentigem Annuitätenzuschuss, Landesdarlehen und rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen sowie den Direktzuschüssen bei umfassender energetischen Sanierung und der Entwicklung bei den Altverträgen.
Einsparungen in der Höhe von rund 4,2 Mio. Euro sind bei der Flüchtlingshilfe zu lukrieren, und zwar "durch den deutlichen Rückgang von zugewiesenen Asylwerbern" sowie einer zehnprozentigen Einsparung im Ermessensbereich.
Als Sozialleistung des Landes erhalten bleiben der Heizkostenzuschuss, die Seniorenurlaubsaktion (minus zwei Tage, nun rund eine Woche) sowie die Weihnachtsbeihilfe für sozial Bedürftige, erklärte Schrittwieser.
(APA)