Neues Fremdenrecht: Polizei darf in Wohnung

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Die Verschärfung des Fremdenrechts sorgt für weitere Aufregung. Innenministerin Maria Fekter will der Exekutive bei (Haus-)Durchsuchungen mehr Befugnisse einräumen. Es fehlt noch die Zustimmung im Parlament.

Wien. Die Verschärfung des Fremdenrechts birgt weiteren Zündstoff. Nach der Einigung in der Regierung über Entschärfungen bei der Schubhaft für Kinder und der Aufenthaltspflicht bis zu sieben Tagen für Asylwerber in Erstaufnahmezentren sorgen noch zwei Bestimmungen in der Gesetzesvorlage von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) für Aufregung. Diese räumen der Polizei die Ermächtigung zu (Haus-)Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung ein, wenn darin illegale Ausländer vermutet werden. Das wäre überdies künftig bereits der Fall, wenn angenommen werden kann, dass mindestens ein Fremder – nicht wie bisher fünf – im Raum sind.

In einem Hearing mit Experten im Innenausschuss des Parlaments werden auch Dienstag diese beiden kaum beachteten Verschärfungen, die auf Regierungsebene mit der SPÖ akkordiert sind, zur Sprache kommen. Im SPÖ-Parlamentsklub bekräftigt die oberösterreichische Abgeordnete Sonja Ablinger, die schon früheren Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht kritisch gegenüberstand, wegen dieser Änderungen in Paragraf 36 massive Bedenken. „Ich finde das einfach unmöglich“, erklärt sie der „Presse“.

Innenressort: Änderung möglich

Im Büro von Innenministerin Maria Fekter heißt es zur Änderung, diese solle eine Verbesserung im Vollzug des Fremdenrechts bringen. Eine Korrektur der strittigen Passagen wurde auf Anfrage der „Presse“ im Innenressort „nicht ausgeschlossen“. Der Beschluss im Nationalrat ist für Ende April vorgesehen.
In Paragraf 36 wird in der Gesetzesvorlage ein neuer Absatz 1 a eingefügt: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Behältnisse, auch wenn sich diese in Räumen befinden, zu öffnen und unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Z 2, 3 oder 4 zu durchsuchen.“ Das bedeutet, die Polizei darf Grundstücke, Räume, Arbeitsstätten, aber auch Lkw durchsuchen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass darin mindestens ein Fremder ist, der sich illegal in Österreich aufhält. Bisher galt dies bei „mindestens fünf Fremden“, um das Schlepperunwesen zu bekämpfen. Aus einem Betretungsrecht wurde ein Durchsuchungsrecht. In den Gesetzeserläuterungen wird dies mit mehr „Effektivität des fremdenpolizeilichen Vollzugs“ begründet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 5. April 2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Beamte handeln „zu oft“ eigenmächtig

Die Polizei hat die Möglichkeit, auch ohne einen richterlichen Beschluss die Wohnung zu durchsuchen. Das Zauberwort heißt „Gefahr im Verzug“. Die Folgen einer illegalen Hausdurchsuchung seien aber begrenzt.
Leitartikel

Für Fekter gilt der Generalverdacht

Die Innenministerin schießt im neuen Fremdenrecht übers Ziel: Folgt bald eine Art genereller Freibrief für Hausdurchsuchungen bei missliebigen Österreichern?

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.