Lebt Burgstaller in 300-Euro-Wohnung für Bedürftige?

Drei Etagen
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Wirbel um Salzburgs Landeshauptfrau: Sie soll einem Zeitungsbericht zufolge für drei Etagen samt Fitnessraum nur 300 Euro Miete im Monat zahlen. Burgstallers Büro dementiert.

Drei Etagen, Dachterrasse und Fitnessraum - das alles um 300 Euro Miete um Monat: Salzburgs Landeshauptfrau und SPÖ-Chefin Gabi Burgstaller soll "besonders preisgünstig wohnen - in einem Haus in Hallein, das eigentlich für sozial Bedürftige gedacht wäre", schreibt der "Kurier". Das Büro der Landeshauptfrau wies den Artikel "aufs Schärfste" zurück: Es gebe "weder rechtlich noch politisch oder 'moralisch' fragwürdige Punkte" an Burgstallers privater Wohnsituation.

Die Landeshauptfrau sei 2003 zu ihrem heutigen Gatten Anton Holzer gezogen, der seit Jahrzehnten alleiniger Mieter des Clemens-Holzmeister-Hauses aus den 1930er-Jahren sei, so die Zeitung. Im selben Jahr sei Holzer auch die Wohnung im Erdgeschoß zugeteilt worden. Bei Umbauten seien dann eine Dachterrasse und ein Fitnessraum entstanden, der sich im Erdgeschoß befinde "und eigentlich als Wohnung für Einkommensschwache genützt werden könnte". Zitiert wird auch aus den Statuten der Wohnbaugenossenschaft EBG, die Hauseigentümerin ist: Demnach dürfe an ein Mitglied oder Ehepaar nur eine geförderte Wohnung übertragen werden.

Aus dem Büro der Landeshauptfrau hieß es, dass Holzer als Mieter der Wohnung die Monatsmiete nicht nennen möchte, diese aber "wesentlich höher" als die kolportierten 300 Euro sei. Auch laut EBG ist die Miete "erheblich höher". "Landeshauptfrau Gabi Burgstaller wohnt nicht, wie in der Darstellung des Kurier suggeriert wird, in einer 300-Euro-Sozialwohnung", so ein Sprecher Burgstallers. Der Bericht sei "in zahlreichen Punkten schlicht und einfach falsch".

Die Genossenschaft betonte in einer Aussendung, dass den Mietkosten notwendige Investitionen gegenüberstünden, die Holzer ab 1992 laufend privat finanziert habe (etwa die Erneuerung der Installationen, ein Dachbodenausbau oder die Wärmedämmung), die aber dem Eigentum der EBG zufallen würden. Die Erdgeschoßwohnung sei nicht 2003 "zugeteilt" sondern 2008 mit Holzers Wohnung zusammengelegt worden, und zwar unter der Maßgabe, dass der Mieter für die anstehenden Sanierungen selbst aufkommen müsse.

Wegen der Zusammenlegung bewohne er auch nur eine Wohnung, die Vorgangsweise widerspreche daher auch nicht den EBG-Statuten. "Die überlassene Wohnung ist auch keine geförderte Wohnung und unterlag aus diesen Gründen auch nicht irgendwelchen Einkommensobergrenzen", wurde betont.

Übrigens sorgte Burgstallers Wohnsituation schon einmal - im Landtagswahlkampf 2004 - für Aufregung. "Damals wurde mit denselben Mitteln und Behauptungen versucht, die Wohnsituation Burgstallers in ein schiefes Licht zu rücken und die Behauptungen sogar in den Nationalrat getragen. Sie hatten aber schon damals keine Substanz", heißt es in Burgstallers Büro.

(APA)

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