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Dubiose Vorgänge um die Medikamentendatenbank

13.07.2011 | 18:09 |  THOMAS PRIOR (Die Presse)

Der Hauptverband der Sozialversicherungen steht im Verdacht, öffentliche Ausschreibungen umgangen zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof prüft derzeit - und das Projekt E-Medikation ist nun ernsthaft in Gefahr.

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Wien. Ende März war die Welt noch eine heile: In seltener Eintracht hoben Gesundheitsminister, Hauptverband der Sozialversicherungen, Ärzte- und Apothekerkammer das Projekt E-Medikation aus der Taufe. Das Unterfangen hat ein hehres Ziel: Der Patient bekommt ein persönliches Konto, in dem verschriebene und rezeptfreie Arzneien gespeichert werden. Ärzte und Apotheker können die Daten abrufen. Auf diese Weise sollen Wechselwirkungen vermieden werden.

Doch drei Monate nach Start des Pilotbetriebs ist das Projekt ernsthaft in Gefahr. Denn die Ärztekammer erhebt schwere Vorwürfe gegen den Hauptverband: Er habe sich einiger rechtlicher Tricks bedient, um Ausschreibungen zu umgehen und damit Monopolisten der IT-Branche gestärkt, sagt Gert Wiegele, Vizeobmann der niedergelassenen Ärzte, zur „Presse“.

Mitte April schon gab das Bundesvergabeamt dem Einspruch eines Tiroler Arztes statt: Der Hauptverband hatte freihändig drei Softwareunternehmen beauftragt, die Computerprogramme der Pilotärzte für die E-Mediaktion aufzurüsten. Der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen, befand das Amt und verurteilte den Hauptverband zu 24.000 Euro Geldbuße, einem Zehntel des Vertragswertes.

 

„Unzulässige Verträge“

Der E-Medikation wurde damit der rechtliche Boden entzogen. Seither kann kein Arzt mehr ins Projekt aufgenommen werden. Auch für Wartungsarbeiten an den Computern dürfen die Softwarefirmen nicht mehr herangezogen werden – jedenfalls nicht vom Auftraggeber.

Also ging der Hauptverband zu Plan B über: Die Pilotärzte wurden aufgefordert, Servicearbeiten direkt mit den Betrieben zu verrechnen und die Rechnungen der Sozialversicherung zu schicken. „Unzulässige Umgehungsverträge“ nennt das die Kammer. Der Hauptverband sieht daran nichts Unrechtes.

Doch der Streit hat noch eine zweite Komponente. Für die E-Medikation mussten einige Datenbanken mit jener des Hauptverbandes verbunden werden. Dazu brauchte es eine spezielle Software. Ausgeschrieben wurde auch hier nicht. Im August 2010 beauftragte der Hauptverband die Pharmazeutische Gehaltskasse, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Gehaltskasse stellt diese Produkte jedoch selbst nicht her, deshalb musste sie bei Privaten einkaufen: Die Datenbanken beim Apothekerverlag und die Software, um 1,5 Millionen Euro, bei Siemens.

Gegen diesen „Dschungel der Vertragskette“ (Ärztekammer-Chef Walter Dorner) hatte der Tiroler Arzt auch berufen: Weil die Ausschreibungen für diese Aufträge umgangen worden seien, wie sein Anwalt Martin Oder sagt. Der Hauptverband würde sich nun auf ein EuGH-Urteil berufen, wonach zwei öffentlich-rechtliche Körperschaften gemeinsame Projekte nicht ausschreiben müssen.

Die Krux dabei: „In diesem Fall gilt das nicht, weil die Gehaltskasse nicht in der Lage ist, die Leistungen anzubieten. Sie war nur ein Vehikel, um den Auftrag vom Markt fernzuhalten“, sagt Oder. Das Bundesvergabeamt gab dem Gesuch nicht statt – allerdings nur, weil die Einspruchsfrist von sechs Monaten abgelaufen war. Also ging der Arzt zum Verwaltungsgerichtshof, wo das Verfahren derzeit anhängig ist.

Die Standesvertretung der Ärzte fordert daher einen sofortigen Stopp der E-Medikation: „Wir wollen klare rechtliche Grundlagen für unsere Projektärzte“, sagt Wiegele. Der Hauptverband spricht von „Verunsicherung“: Weder rechtlich noch organisatorisch sei die E-Medikation derzeit in Gefahr. Außerdem, betont Pressesprecher Dieter Holzweber, handle es sich nach wie vor um einen Pilotversuch mit rund 100 Ärzten. Wenn das Projekt auf ganz Österreich ausgerollt werde (was eigentlich für Mitte 2012 geplant ist), „dann wird es natürlich eine Ausschreibung geben.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2011)

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10 Kommentare
Gast: the
18.07.2011 17:54
0 0

Es leben die Halbwahrheiten

Das Projekt wurde erst 2010 vom Hauptverband übernommen auf Wunsch des Ministeriums/ELGA.

2008 als sich kein Arzt und keine SV, oder ein Gesundheitsministerium bemüssigt fühlte auch nur einen Finger für die E-Medikation zu tun, wurde das Projekt per Ausschreibung durch besagte Körperschaft vergeben und auch bezahlt.

Es lebe der Bezahljournalismus und die angetreten Rot/Schwarz/Blau/Grünen Verschwörungstheoretiker.

Einfach mal nicht reflex-beissen sondern Fakten recherchieren.


Gast: Crux
16.07.2011 13:59
0 0

Rotschwarzes wirtschaften - Korruption und Freunderlwirtschaft!

Ehrlich... erwarten wir noch anderes.

Gast: dreamerinvienna
15.07.2011 14:00
0 0

ärztekammer

die grössten blockierer jeglicher reformen.
auch wenn sie bei solchen vorgängen des hauptverbandes berechtigt vorgehen

Gast: Kalamari
15.07.2011 12:35
0 1

Klare rechtliche Grundlagen fuer Projektaerzte

...fordern Aerztestandesvertreter, - nicht etwa fuer Patienten!

Medikamentendatenbank - Wieder ein neues nach EU-Bruessel Diktat angeleiertes Grossprojekt, wahrscheinlich fussend auf einer Computersimulationsstudie.

Wird das endlich die rechtliche Grundlage fuer Pillenhersteller direkt und bequem per Mausklick in Echtzeit auch an die Daten ihrer Pillenschlucker zu kommen und nicht nur an die der Verschreiber?
Ob der vom Pillenhersteller hofierte Arzt auch wirklich das Mittel verschreibt, wann und wieviel, konnte man natuerlich auch bisher zeitnah und direkt von den Apotheken ueber die ausgestellten und verrechneten Verschreibungsrezepte erfahren.
Schliesslich zahlt niemand einem Arzt ohne nachweisliche Gegenleistung Kongress(urlaubs)reisen in ferne Laender, Anwendungsstudienhonorare, Pseudoforschung usw.

Aerzten thematisieren jedoch wieder einmal ihre eigenen Rechte, und nicht die ihrer Patienten, und dass sie 3€ weniger bekommen, wenn sie etwas anders machen.

Nicht anders zu erwarten von Aerzten, die zu ihrem eigenen Vorteil Medikamente verordnen, nicht zu dem ihrer Patienten. Sie haben damit bereits unser Gesundheidssystem zum Kollabieren gebracht. Je mehr desto lukrativer! Der Preis spielt keine Rolle. Dass man sich durch eine Datenbank dann auch noch rechtlich schuetzen kann, ist natuerlich wunderbar, wenn man das 10. Medikament dazuverordnet, ohne nachschauen zu muessen, ob sich der Giftcocktail noch untereinander vertraegt oder ob er bereits explosiv ist.

Antworten Gast: quaaak
17.07.2011 19:12
1 0

Re: Klare rechtliche Grundlagen fuer Projektaerzte

gehen sie noch zum arzt?

für solche leute wie sie sollten naturheiler und heilpraktiker die erste wahl sein.

viel glück.

Gast: AlGaKo
14.07.2011 18:45
2 0

das oligarchenlied vom monopol

da gibt es etliche monopole.

z.b. muss die vorsorgeunteruchung nur über die eigenen datennetze des "konsortiums" geschickt werden.

die pseudonymisierung der daten erfolgt erst nach der absendung aus der eigenen ordi (so viel zum datenschutz)

verwendet man für das einsenden der vu daten nicht das vorgeschriebene monopolnetz, so bekommt man für jede untersuchung 3 eur abgezogen.

das ist vergleichbar damit, als ob das finanzamt vorschreiben würde, über welche bank man das geld überweisen muss. tut man dies nicht, so muss dafür ein strafzuschlag geleistet werden.

so sind sie, die monopol-oligarchen, die es sich bequem eingerichtet haben und sich jetzt in "selbstverwaltung" gegen die gesamte konkurrenz abschotten.

aber ich vermute, dass die ganze e-medikation bereits längst entschieden ist und man derzeit nur ein theaterstück für das publikum abspielt, in dem nach einigen "dramatischen wendungen" die e-medikation als die "beste lösung" kommt und der ausgetrickste bürger die eigene bespitzelung selbst bezahlt.

dabei gäbe es alternativen, welche viel preiswerter und ohne datenschutzprobleme auskommen. man müsste nur eine schnittstelle für eine anonymisierte anfrage machen, die der arzt / apotheker ... nur nach bedarf nützen kann (nicht muss).

d.h. kein "medikamenten-konto" für jeden bürger. diese wären in zeiten von wikileaks & co ohnehin irgendwann für jeden im internet lesbar veröffentlicht, oder auf daten cds geklaut und interessenten zum kauf angeboten.

Antworten Gast: biserl
19.07.2011 12:51
0 0

Re: das oligarchenlied vom monopol

Anzumerken wäre, wie will der Hauptverband ein faires Bieterverfahren gewährleisten, wenn bestimmte Unternehmen bereits den Prototyp gebaut haben und Erfahrungen damit gesammelt haben?

Es fehlt das Unrechtsbewusstsein

Die gerichtlich festgestellte Umgehung von Ausschreibungen zur Vergabe öffentlicher Auftraege laesst Rueckschluesse auf das Ethikverstaendnis zu.
Wer will denn schon Institutionen und Personen von derart mangelnder Selbstkritik seine intimsten persoenlichen Daten anvertrauen?

Gast: globetrotterneu
13.07.2011 22:17
1 1

nein zu den hetzern

wo rot drin ist,ist betrüg nicht weit aber ich bin mir sicher es waren die blauen.

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